Gast
Hallo,
scheinbar hast du Sinn und Zweck des Übergabeprotokolls nicht verstanden.
Es stehen die Mägel drin, die festgestellt wurden, dass hast du wohl ab abgezeichnet.
Selbstverständlich bnraucht dort nicht hingeschrieben zu werden, dass du die Mängel nicht beseitigst, dies ergibt sich bereits aus der Aufnahme des Mangels (wozu sollte es sonst erfasst werden). Willst du dich gegen die Verantwortung wehren ist es deine Sache aktiv zu werden. Die nachträgliche Aufforderung durch den Vermieter kann nunmehr als höfliche Erinnerung betrachtet werden.
Also: Hin und Mängel beseitigen oder Rechtsstreit um die Kautionsrückzahlung führen.
Josh
Gast
Im Protokoll wird doch der Zustand der Wohnung beschrieben.
D.h. im unrenovierten Zustand sind bestimmte Mängel anzuführen, aber nicht zu beseitigen.
Der Übernahmezustand wird doch dann mit dem Abgabezustand unter Berücksichtung der vertraglichen Verpflichtungen gesehen.
Das ist eigentlich mein Verständnis.
Ist das so falsch?
Gruß
Ralf