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Darlegung des Wohnungsbestands bei Eigenbedarfskündigung
Ein Vermieter, der bei der Begründung seiner Eigenbedarfskündigung auf sein weiteres Grundeigentum verweist, muß seinen Grundbesitz vollständig offenlegen, da anderenfalls die Kündigung nicht hinreichend begründet ist.
Landgericht München I, Urteil vom 8.5.2002 - Aktenzeichen: 14 S 20871/01, NZM 2003, S. 20