Susanne
So weit ich dass aus dem bestehenden Mietvertrag herauslesen kann, ist keine Nachmieterklausel vereinbart worden.[/quote:dfc46]
Sowas wie einen "Nachmietvertrag" gibt es nicht! Für mich ist o.g. Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ausschlaggebend. Demnach kann der Mieter mit Dir keinerlei Vertragsverhältnis eingehen- es sei denn, er schließt einen Untermietvertrag ab, dazu braucht er aber die Zustimmung des Vermieters. Auch ein "Nachmieter" löst nicht das bestehende Mietverhältnis ab, sondern geht seinerseits neu in Vertragsverhandlungen und schließt einen separaten Vertrag ab. Vorteil hier für den Mieter: eine vorzeitige Auflösung seines Vertrags mit dem Kündigungsverzicht.
Nehmen wir also mal an, Dein Vertrag wäre im Sinne eines Untermietvertrags. Da Du aufgrund Deiner Arbeitssituation "dauernd versetzt" werden könntest liegt es im berechtigten Interesse des Vermieters Dich abzulehnen, da er ein langfristiges Mietverhältnis wünscht.
Weiterhin muss ich aber mal fragen, was genau Du unterschrieben hast. Ist das ein Mietvertragsvordruck oder was anderes?
Weiterhin würde ich Dir raten aus Gründen der Rechtssicherheit die Frage nochmal bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w --> gegen geringes Entgelt einzustellen oder das, was Du unterschrieben hast, von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.
Purify
Vielen Dank erstmals für die schnelle Beantwortung.
Was ich schon rausfinden konnte, ist: "Die Untermiete ist nach § 553 I 1 BGB immer nur auf einen Teil des Wohnraums beschränkt." Trifft also in diesem Fall nicht zu, da es sich ja um die komplette Wohnung handelt.
Unterschrieben habe ich einen selbsterstellten und formfreien Din A4 Zettel mit folgendem Inhalt:
"Nachmietervertrag
zwischen xx (jetzigen Mieter) und yy (meiner Person).
Hiermit trete ich als Nachmieter in den Mietvertrag vom ___ zwischen zzz (Vermieter) und xx (jetzigen Mieter) zum 1. Oktober mit allen Rechten und Pflichten ein. "
Als Anlage dahinter der bestehende Mietvertrag.
Susanne
Bitte mal prüfen lassen!
Dazu möchte ich als Laie keine Aussage machen.
Ghostraider
Ach Susanne, davon hast Du doch schon soviel gelesen. <!-- s --><!-- s -->
Einen Mietvertrag schließe ich mit dem Vermieter ab und nicht mit dem Vormieter.
Der Vermieter brauch nicht den Mieter akzeptieren.
Das einzigste was dabei zum Vorteil des jetzigen Mieters ist, ist das er wenn es im Mietvertrag festgelegt ist durch Stellung eines Nachmieters aus dem Zeitmietvertrag kommt. (Auch wenn er abgelehnt wird)
Nur dies muss im Mietvertrag stehen das eine Nachmieterstellung desn Vertrag auflöst mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist.
Anderseits hat der Vermieter auch eine Frist von 3 Monaten es sich zu Überlegen ob er den gebotenen Nachmieter nimmt.
Der Neumieter sollte dem Mieter sagen das er den Vertrag versenken kann, da dieser nichtig ist weil dieser nicht mit dem Vermieter abgeschlossen ist und er als Mieter ohne Zustimmung des Vermieters (Hauseigentümer) nicht die ganze Wohnung vermieten darf und kann.
Gruß
Ghostrider
Susanne
Raider heißt jetzt Twix![/b:98c70][/size:98c70] <!-- s --><!-- s -->
Es ist aber offenbar genau so kompliziert, wie ich angenommen habe !!!
Sicher ist sicher!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mu-ich-als-Nachmieter-den-übernommenen-Mietvertrag-einlösen__f29798.html
Werner1
--------Einen Mietvertrag schließe ich mit dem Vermieter ab und nicht mit dem Vormieter.-----------
Völlig korrekt.
Rano
Man kann jetzt in verschiedene Richtungen lamentieren,
aber die Antwort auf den Betreff bleibt: NEIN
Gruß
Ralph