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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Klingt vielleicht komisch, ist aber so

Folgende Lage: [/b:c3db1]
Durch ein Wohnungsinserat in der lokalen Zeitung habe ich mir eine Wohnung angeguckt. Die ersten Kontakte liefen allesamt über den Mieter, da der Vermieter sich im Urlaub befand. Der jetzige Mieter wirkte auch während der gesamten Treffen sehr nett und zuvorkommend. Damals wurde zwischen dem jetzigen Mieter und Vermieter ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit - mit einem Verzicht von 2 Jahren auf eine ordentliche Kündigung - abgeschlossen. Naiv und geblendet - wie ich war - auch mit dem Wunsch endlich in "eigenen" Vier Wänden zu leben, habe ich schließlich nach 3 Treffen einen Nachmietervertrag unterschrieben, in dem ich in den bestehenden Mietvertrag als Nachmieter eintrete.

Erst 2 Wochen später hatte ich Gelegenheit den Vermieter kennenzulernen. Nach ca. einer Stunde konnte man als Ergebniss festhalten, dass die Chemie zwischen uns nicht stimmt. Das Fazit war, dass er mich als möglichen Nachmieter ausschloss. Beiläufig erfuhr ich auch, dass das jetzige Verhältnis zwischen dem Vermieter und dem jetzigen Mieter gar nicht so rosig war - eher im Gegenteil: Obwohl man im selben Haus wohnt, schreibt man sich Briefe bzw läßt den Anwalt für die Partei sprechen. Wie ich am Ende dieses Treffens mit dem Vermieter erfuhr, geht diese "Art der Kommunikation" rein vom jetzigen Mieter aus. Ich habe mir an diesem Tag nichts weiter gedacht, da - zu mir - beide Parteien stets nett waren.

Am Folgetag informierte ich den jetzigen Mieter darüber, dass ich als Nachmieter nicht in Betracht komme. Daraufhin verflog seine nette und zuvorkommende Art sehr schnell und er machte mir unmissverständlich klar, dass es ihm a) völlig egal sei, ob ich abgelehnt wurde oder nicht und b) ich einen Nachmietervertrag unterschrieben hätte und nun dafür aufkommen müsste.

Nun meine Fragen:[/b:c3db1]
1. Ist dieser Nachmietervertrag für mich rechtskräftig und bindend, so dass ich nun ca. ein halbes Jahr lang sinnlos die Miete zahlen muss, bis ich den übernommenen bestehenden Mietvetrag nach Ablauf der 2 Jahre mit der gesetzlichen 3 Monatsfrist kündigen kann?
2. Hat der Vermieter das Recht so ohne weiteres mich abzulehnen? Solvent bin ich. Das einzige was man beanstanden könnte, wäre a) der Hund, eine Katze und 2 Kaninchen, die ich in die Wohnung mit eingebracht hätte und b) dass ich aufgrund meines Berufes völlig unerwartet und in unterschiedlichen Zeitabständen an einen anderen Ort versetzt werden könnte. (Versteht mich nicht falsch: Ich bin ganz froh darüber, dass ich abgelehnt wurde, da die Chemie zwischen dem Vermieter und mir nicht passen würde - WENN ich vor 2 Wochen nicht sö dämlich gewesen wäre und diesen Nachmietervertrag unterschrieben hätte )

Ich versuche mich im Endeffekt also in beide Richtungen zu informieren, ob ich nun a) über diesen (rechtskräftigen? und -bindenden?) Nachmietervertrag - obwohl ich abgelehnt wurde - zur Kasse gebeten werden kann oder b) über die vielleicht unzulässige Ablehnung vom Vermieter doch wieder ins "Boot" geholt werden kann! So weit ich dass aus dem bestehenden Mietvertrag herauslesen kann, ist keine Nachmieterklausel vereinbart worden.

Ich habe schon mehrere Stunden im Internet versucht einen solchen Fall oder vielleicht einen passenden "Vorschriftenpassus" zu finden, aber beides ohne Erfolg. Ich wäre also für jeden Hinweis oder Tip dankbar. Oder muss ich mich schon seelisch und moralisch darauf vorbereiten, ab Oktober diesen Jahres zu zahlen?!

7 Kommentare zu „Muß ich als Nachmieter den übernommenen Mietvertrag einlösen”

Susanne Experte!

So weit ich dass aus dem bestehenden Mietvertrag herauslesen kann, ist keine Nachmieterklausel vereinbart worden.[/quote:dfc46]
Sowas wie einen "Nachmietvertrag" gibt es nicht! Für mich ist o.g. Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ausschlaggebend. Demnach kann der Mieter mit Dir keinerlei Vertragsverhältnis eingehen- es sei denn, er schließt einen Untermietvertrag ab, dazu braucht er aber die Zustimmung des Vermieters. Auch ein "Nachmieter" löst nicht das bestehende Mietverhältnis ab, sondern geht seinerseits neu in Vertragsverhandlungen und schließt einen separaten Vertrag ab. Vorteil hier für den Mieter: eine vorzeitige Auflösung seines Vertrags mit dem Kündigungsverzicht.
Nehmen wir also mal an, Dein Vertrag wäre im Sinne eines Untermietvertrags. Da Du aufgrund Deiner Arbeitssituation "dauernd versetzt" werden könntest liegt es im berechtigten Interesse des Vermieters Dich abzulehnen, da er ein langfristiges Mietverhältnis wünscht.
Weiterhin muss ich aber mal fragen, was genau Du unterschrieben hast. Ist das ein Mietvertragsvordruck oder was anderes?

Weiterhin würde ich Dir raten aus Gründen der Rechtssicherheit die Frage nochmal bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w --> gegen geringes Entgelt einzustellen oder das, was Du unterschrieben hast, von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.

Purify

Vielen Dank erstmals für die schnelle Beantwortung.

Was ich schon rausfinden konnte, ist: &quot;Die Untermiete ist nach § 553 I 1 BGB immer nur auf einen Teil des Wohnraums beschränkt.&quot; Trifft also in diesem Fall nicht zu, da es sich ja um die komplette Wohnung handelt.

Unterschrieben habe ich einen selbsterstellten und formfreien Din A4 Zettel mit folgendem Inhalt:

&quot;Nachmietervertrag
zwischen xx (jetzigen Mieter) und yy (meiner Person).

Hiermit trete ich als Nachmieter in den Mietvertrag vom ___ zwischen zzz (Vermieter) und xx (jetzigen Mieter) zum 1. Oktober mit allen Rechten und Pflichten ein. &quot;

Als Anlage dahinter der bestehende Mietvertrag.

Susanne Experte!

Bitte mal prüfen lassen!
Dazu möchte ich als Laie keine Aussage machen.

Ghostraider Experte!

Ach Susanne, davon hast Du doch schon soviel gelesen. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Einen Mietvertrag schließe ich mit dem Vermieter ab und nicht mit dem Vormieter.

Der Vermieter brauch nicht den Mieter akzeptieren.
Das einzigste was dabei zum Vorteil des jetzigen Mieters ist, ist das er wenn es im Mietvertrag festgelegt ist durch Stellung eines Nachmieters aus dem Zeitmietvertrag kommt. (Auch wenn er abgelehnt wird)
Nur dies muss im Mietvertrag stehen das eine Nachmieterstellung desn Vertrag auflöst mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist.
Anderseits hat der Vermieter auch eine Frist von 3 Monaten es sich zu Überlegen ob er den gebotenen Nachmieter nimmt.

Der Neumieter sollte dem Mieter sagen das er den Vertrag versenken kann, da dieser nichtig ist weil dieser nicht mit dem Vermieter abgeschlossen ist und er als Mieter ohne Zustimmung des Vermieters (Hauseigentümer) nicht die ganze Wohnung vermieten darf und kann.
Gruß
Ghostrider

Susanne Experte!

Raider heißt jetzt Twix![/b:98c70][/size:98c70] <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Es ist aber offenbar genau so kompliziert, wie ich angenommen habe !!!
Sicher ist sicher!

http://www.frag-einen-anwalt.de/Mu-ich-als-Nachmieter-den-übernommenen-Mietvertrag-einlösen__f29798.html

Werner1 Profi

--------Einen Mietvertrag schließe ich mit dem Vermieter ab und nicht mit dem Vormieter.-----------

Völlig korrekt.

Rano Experte!

Man kann jetzt in verschiedene Richtungen lamentieren,
aber die Antwort auf den Betreff bleibt: NEIN

Gruß
Ralph

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