Berthelstal 25.03.2011 22:53
Der Vermieter kann von Ihnen verlangen, dass Sie alle Gegenstände, welche Sie haben einbauen lassen, beim Auszug wieder entfernt werden müssen. Das von Ihnen montierte Waschbecken müsste also entfernt werden.
Weiteres können Sie nur mit dem Vermieter regeln.
Balkonexperte 26.03.2011 08:22
Möbel? Sie meinen die Sanitäreinrichtungen, richtig?
Wo sind denn die Dinge gelagert, die Sie beim Einzug nicht haben installieren lassen? Wenn Sie Zugriff auf Waschbecken & Co. haben, dann sollten Sie die Dinge auch intallieren (lassen), denn es war und ist Ihr "Verschulden", dass dies bei Ihrem Einzug nicht gemacht wurde.
Wären diese Dinge bei Ihrem Einzug bereits installiert gewesen und Sie hätten sie ausgetauscht, wäre Ihnen doch klar, dass Sie beim Auszug den alten Zustand wieder herstellen müssen.
Bladder 26.03.2011 08:51
Wenn es keine mietvertragliche Vereinbarung gibt, dann ist der Mieter zum Rückbau verpflichtet.
Auch die Genehmigung einer Umbaumaßnahme des Mieters bedeutet grundsätzlich nicht den Verzicht auf Rückbauansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses (LG Berlin, Urteil vom 23. Juli 2001, Az: 67 S 559/00).
Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei Vertragbeginn befand (BGH Urteil v. 23.10.1985, WM 1986,57).
Der Mieter hätte zu Mietbeginn eine klare Absprache mit dem Vermieter treffen müssen. So wird der Rückbau geschuldet. Schäden die entstehen, gehen zuerst zu Lasten des Mieters.
xtra0581 26.03.2011 19:12
Ja, wenn sie schon montiert gewesen wären, wäre es ja auch kein Problem, weil die Löcher für das Waschbecken z.B. schon drin wären.
Und wie sieht das mit den Fliesen aus? Da sind ja jetzt 4 Löcher drin.
Neu verfliesen wird aber nicht von mir erwartet oder??
xtra0581 26.03.2011 19:24
"Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befand..."
Wenn dem so ist, müsste ich das Waschbecken doch nicht anbringen, weil ja zu Vertragsbeginn das Waschbecken des Vermieters nicht montiert war...
Außerdem, gibt es mit Sicherheit Probleme, wenn das Waschbecken montiert ist und man danach die angebohrten Fliesen austauschen muss.
Balkonexperte 27.03.2011 10:28
Moment, Sie haben verhindert, dass die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Wschbecken monriert wurde. Also hat der Vermieter ein Recht darauf, dass der mögliche Zustand bei Beginn der Mietzeit wieder hergestellt wird, oder aber Ihr Waschbecken vor Ort bleibt.
Bladder 27.03.2011 10:56
@xtra0581,
Sie müssen in diesem Forum niemanden davon überzeugen, dass Sie Recht haben.
Die Probleme haben Sie nun mal selbst verursacht.
Der Einzige der Ihnen das Problem abnehmen kann, ist Ihr Vermieter.
Berthelstal 27.03.2011 11:13
"Wenn dem so ist, müsste ich das Waschbecken doch nicht anbringen, weil ja zu Vertragsbeginn das Waschbecken des Vermieters nicht montiert war..."
Nein, das hätten Sie nicht müssen.
Wenn Sie ohne Waschbecken leben können, dann ist es ja gut.
Sie übernehmen die Wohnung immer in dem Zustand, wier sie sich bei der Übergabe darstellt.
xtra0581 27.03.2011 17:12
sorry, ich will niemand überzeugen, dass ich Recht habe.
Ich versuche nur Argumente für mich zu sammeln.
Bin jetzt so verblieben, dass das Waschbecken das ich habe einbauen lassen drin bleibt, das Becken, das normal von der Vermieterseite installiert worden wäre kann ich mir jetzt mitnehmen. Das ist zwar nicht sonderlich schön, aber immerhin noch neu.