Susanne
Gibt es eine sog. Kleinreparaturklausel, die das im MV regelt?
Ausserdem: bei Rohrverstopfungen zahlt grundsätzlich der Verursacher. Was war also die Ursache der Verstopfung?
Du musst also nicht zahlen, wenn Du die Rohrverstopfung nicht verursacht hast und keine gültige Kleinreparaturklausel im MV die Rechnung über diese Höhe regelt.