Gast hat diese Frage gestellt
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in der obersten Etage.
Dadurch ziehen natürlich alle Gerüche aus den Wohnungen nach oben und stehen dann bei uns vor der Tür Sad
Das heißt teilweise stinkt es nach Zwiebeln, Rauch oder Alkohol.
Nun hat unsere Nachbarin die Fenster im Flur mit Kunstschnee aus der Dose "verschönert" - und der Kunstschnee stinkt zum Himmel.
Unser Vermieter hat uns aber nun verboten (!) die Flurfenster in der kalten Jahreszeit zu öffnen und den Flur zu lüften.
Er meint nämlich es wäre eine grpße Energieverschwendung (nur befindet sich im hausflur keine Heizung) und ausserdem würde es kalt werden.
Leider haben wir aber auch noch so eine nette Nachbarin, die jedesmal wenn wir das Fenster doch öffnen den Vermieter anruft.
Das heißt wir müssen jedesmal durch den miefigen Hausflur gehen.
Kann der Vermieter uns verbieten die Fenster zum Lüften zu öffnen?
Er meint nämlich er dürfte das und wir hätten uns daran zu halten.
Wäre super, wenn jemand darauf einen Rat wüsste (es wird ja nicht besser in nächster Zeit) und mir vielleicht noch ein Gerichtsurteil darüber besorgen kann Cool
Das ist nämlich leider die einzige Sprache die unser Vermieter versteht.