Knabberstange hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
folgendes.
Wir sind vor 2 Jahren in eine Mietwohnung wo wir nun ausziehen.
Folgendes steht im Mietsvertrag:
$9.Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume:
(2) Der Mieter ist verpflichtet,die Schönheitsreperaturen an den Wänden und Decken der Küchen,Bäder und Duschräume alle 3 Jahre ,der Wohn- und Schlafräume,Flure,Dielen und Toiletten alle 5 Jahre,der sonstigen Räume alle 7 Jahre,jeweils gerechnet vom Beginn der Mietverhältnisses,fachgerecht auszuführen.Die Schönheiitsreperaturen an den Innenseiten der fenster und Außentüren,an Innentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind alle 7 Jahre,jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses,fachgerecht auszuführen.
Endet das Mietverhältniss vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreperaturen nicht ausgeführt,trägt er einen protenzialen Anteil an den Renuvierungskosten.Dieser bemießt sich nach dem Verhältniss des zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreperaturen während der Mietzeit zum vollen Renervierungsturnus und wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt.
$12. Beendigung der Mietzeit
Die Mieträume sind nach beendigung der Mietzzeit gesäubert und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.$9 Abs.(2) bleibt dabei unberührt.
Was heißt das nun.das ich NUR Küche und Bad streichen muss?
Und kann mir die Vermieterin dann den rest noch protenzial in Rechnung stellen?
LG und Danke