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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe natürlich auch ein großes Problem! Ich hoffe hier bekomme ich eine Antwort auf meine Frage.
Zusätzlich zu unserem normalen Mietvertrag haben wir vor ca.1,5 Jahren einen Zusatzvertrag unterschrieben mit dem folgenden Wortlaut:

"Anhang 3 zum Mietvertrag vom 03.04.06
Für den Zeitraum von 3 Jahren ab Mietbeginn vereinbaren die Vertragsparteien nach ihrem Willen folgendes:
Der Vermieter verzichtet in diesem Zeitraum auf eine Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarf und auf eine Mieterhöhung, außer wegen Modernisierung.
Der Mieter verzichtet in diesem Zeitraum darauf, von seinem Recht auf Kündigung des Mietverhältniss gebrauch zu machen."
[/b:4852f]
Nun müssen wir aus beruflichen Gründen umziehen. Nach Rücksprache mit unserem Vermieter (Hausverwaltung) wären sie mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden, wenn wir einen Nachmieter finden, der auch so einen 3Jahresvertrag unterschreibt. Das möchte aber in der heutigen Zeit keiner mehr. Immer wieder bekommen wir zu hören, daß das nicht rechtens ist, was meint ihr dazu?????????????????????????????
Haben wir eine Chance ohne Nachmieter da raus zu kommen?

MfG.Peter
Stichwörter: kündigungsausschluß + jahre

1 Kommentar zu „Kündigungsausschluß für 3 Jahre”

Susanne Experte!

Dazu habe ich bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w --> folgendes gefunden:

Nach der grundlegenden Entscheidung des OLG Karlruhe v. 25.03.1981 muss der Vermieter den Mieter zumindest dann aus dem Mietverhältnis entlassen, wenn ein berechtigtes Interesse des Mieters besteht. Dies wird u.a bejaht bei einem nicht voraussehbarem beruflich bedingtem Ortswechsel.

Weiterhin sehe ich Deine Vereinbarung als eine Individualvereinbarung an, die rechtens ist.

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