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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kein Übergabeprotokoll bei ein- u. auszug müssen mündliche mängel bezahlt werden?!




Ich hatte unsere Wohnung fristgerecht zum 31.3.06 gekündigt am gleichem Tag war Wohnungsabnahme. Er war mit seiner und ich mit meiner Frau zum Übergabetermin erschienen. Bei der Übergabe bemängelte er zwei Absplitterungen von jeweils 5mal5mm an zwei Türen. Zudem bemängelte er einen abgebrochenen Türscharnier, welcher schon kurz nach unserem Einzug abgebrochen war(vor ca2,5J.), auf den ich ihn dreimal hingewiesen hatte(leider nur mündlich).Beim Ein- sowie Auszug wurde kein Übernahmeprotokoll erstellt. Unser Vermieter begann noch am gleichen Tag mit der renovierung der Wohnung und am nächsten auch die Nachmieter. Zwei Tage später bemängelte er noch einen zurückgelassenen Teppich und Kratzer an der Terrassentür. Zudem teilte er mir mit das er einen Tischler mit der behebung der angeblichen Schäden beauftragt hat und wir diesen tragen müssten. Im übrigen sollte ich den Teppich entsorgen.
Meine Frage ist ob ich mir soetwas gefallen lassen muss???
Ich bin der meinung ich muss GAR NIX bezahlen da keine Zeugen(Aussage gegen Aussage), kein Übergabeprotokoll, Beweise nicht mehr nachvollziehbar durch Renovierung, keine Frist gesetzt, kein Kostenvoranschlag eingeholt.
Kann mir bitte jemand zu meinem aussergewöhnlichem Fall Auskunft geben???????????????????

5 Kommentare zu „Nach Auszug Ärger mit Vermieter kein Übergabeprotokoll”

Susanne Experte!

Das ist kein ungewöhnlicher Fall, es gibt kein verankertes Recht auf ein Übernahmeprotokoll. Wenn der Vermieter eins verweigert, sollte sich der Mieter auf jeden Fall 1. alle Zählerstände notieren und 2. alle bei der Übergabe vom Vermieter bemängelten Dinge möglichst gut fotografieren.

Vorteil für den Vermieter: er kann noch 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen. Gibt es ein Übergabeprotokoll, so kann er im Nachhinein keine Schäden geltend machen, die nicht aufgeführt sind. Gäbe es daher sog. versteckte Mängel, wäre der VM in Nachteil.

Ich würde den VM aber darauf hinweisen, dass er für weitere Mängel beweispflichtig sei, weil die ja nun auch durch Renovierungsarbeiten bzw. den Nachmieter entstanden sein könnten. Wenn es sich um DEINEN Teppich handelt, musst Du den sicher auch entsorgen-
Falls der VM noch Kaution hat, wird er seine Kosten dann sowieso abziehen und möglicherweise musst Du dann auf Auszahlung klagen.

wurstwasser4711

Vielen dank für die Antwort, aber verstehe ich das jetzt richtig das mir der Vermieter jetzt beweisen muss das ich die Schäden verursacht habe, sonst steht er schlecht da???

Susanne Experte!

Das gilt für alle Mängel, die er nach Mietende geltend machen will und zur Übernahme nicht bemängelt hat, wenn die Schäden auch durch Dritte, z.B. Nachmieter, entstanden sein könnten.

TorstenH aktiver Benutzer

Vor allem steht der Mieter vor Gericht eigentlich immer besser da. Wenn der Vermieter kein Übergabeprotokoll erstellt...seine Schuld. Du sagst einfach es war der Vormieter und bestehst auf deine Kaution. Problem ist einzig, dass du evtl. dann der Kläger bist, da er wohl dann die Kaution einbehält..

wurstwasser4711

Vielen Dank dank das hilft mir schon weiter <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

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