Susanne
Das ist kein ungewöhnlicher Fall, es gibt kein verankertes Recht auf ein Übernahmeprotokoll. Wenn der Vermieter eins verweigert, sollte sich der Mieter auf jeden Fall 1. alle Zählerstände notieren und 2. alle bei der Übergabe vom Vermieter bemängelten Dinge möglichst gut fotografieren.
Vorteil für den Vermieter: er kann noch 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen. Gibt es ein Übergabeprotokoll, so kann er im Nachhinein keine Schäden geltend machen, die nicht aufgeführt sind. Gäbe es daher sog. versteckte Mängel, wäre der VM in Nachteil.
Ich würde den VM aber darauf hinweisen, dass er für weitere Mängel beweispflichtig sei, weil die ja nun auch durch Renovierungsarbeiten bzw. den Nachmieter entstanden sein könnten. Wenn es sich um DEINEN Teppich handelt, musst Du den sicher auch entsorgen-
Falls der VM noch Kaution hat, wird er seine Kosten dann sowieso abziehen und möglicherweise musst Du dann auf Auszahlung klagen.
wurstwasser4711
Vielen dank für die Antwort, aber verstehe ich das jetzt richtig das mir der Vermieter jetzt beweisen muss das ich die Schäden verursacht habe, sonst steht er schlecht da???
Susanne
Das gilt für alle Mängel, die er nach Mietende geltend machen will und zur Übernahme nicht bemängelt hat, wenn die Schäden auch durch Dritte, z.B. Nachmieter, entstanden sein könnten.
TorstenH
Vor allem steht der Mieter vor Gericht eigentlich immer besser da. Wenn der Vermieter kein Übergabeprotokoll erstellt...seine Schuld. Du sagst einfach es war der Vormieter und bestehst auf deine Kaution. Problem ist einzig, dass du evtl. dann der Kläger bist, da er wohl dann die Kaution einbehält..
wurstwasser4711
Vielen Dank dank das hilft mir schon weiter <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->