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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

Meine Lebensgefährtin hat im Januar 2003 einen Staffel-Mietvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.03.07 unterschrieben. Durch Familienzuwachs ist die Wohnung aber zu klein geworden. Wir "leben" mit drei Jungs(2-6 jahre) in einer Dreizimmerwohnung. Nun könnten wir eine größere Wohnung bekommen wo unsere drei Racker kein "Problem" darstellen, aber unser Vermieter (Wohnungsgesellschaft) beharrt auf Einhaltung des Vertrages, der noch bis zum 31.03.2007 läuft.

Meine Frage : Sind solche Verträge rechtens? Ich kann doch nicht wissen, ob/inwieweit sich mein Leben bzw. mein Umfeld in einer bestimmten Zeit verändert.

Wir hoffen, Ihr habt ein paar Tipps für uns. Vielen Dank im Vorraus

3 Kommentare zu „[b]Kündigungsrecht für 4Jahre ausgeschlossen. Rechtens?[/b]”

Susanne Experte!

Der gegenseitige Kündigungsverzicht in Formularmietverträgen ist nach einem BGH-Urteil bis zur 4 Jahre möglich.

Meine Frage : Sind solche Verträge rechtens? Ich kann doch nicht wissen, ob/inwieweit sich mein Leben bzw. mein Umfeld in einer bestimmten Zeit verändert. [/quote:1bc1d]

Das ist ja wohl nicht Dein ernst, hier öffentlich zu verbreiten, dass Du offensichtlich keinerlei Ahnung von Familienplanung hast.
Doch! Von mündigen Menschen kann man durchaus verlangen, dass er dahingehen sein Leben vorausschauend plant oder sich ggf. den Mietvertrag vor Unterschrift mal durchliest-das sieht der BGH offensichtlich genau so.

Möglicherweise ist die Gesellschaft ja bereit, Euch vorher aus dem Vertrag zu lassen, ggf. gegen Stellung eines solventen Nachmieters. Da könnte man mal freundlich nachfragen, denn das wäre vermieterseitig rein Kulanzsache.

tenant61 Experte!

. zitier doch bitte mal die entsprechenden stellen aus dem vertrag, dann lässt sich die sache besser beurteilen. im vertrag muss angegeben sein, warum der mietvertrag auf bestimmte zeit geschlossen wird (z.b. geplante sanierung o.a.). andernfalls kannst du die klausel knicken, sie wäre dann unwirksam.
sieht der vertrag evtl eine vorzeitige beendigung gegen nachmietergestellung vor?

tenant61 Experte!

. yo, ich schon wieder. hab noch was nachzusetzen.

auf verschiedenen webseiten hab ich die (von juristen vertretene) meinung gelesen, dass bei änderung der persönlichen verhältnisse, darunter auch familienzuwachs, ein anspruch auf vorzeitige entlassung aus dem vertrag gegen nachmietergestellung besteht. inwieweit sich die gerichte dieser meinung anschließen, vermag ich aber nicht zu beurteilen. einen versuch in diese richtung würd ich aber starten. evtl solltest du vorher nochmals anwaltlichen rat einholen, um sicher zu gehen.

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