Susanne
Das ist halt der Unterschied: Was steht dazu im Mietvertrag ???
Natürlich musst Du nicht für einen fremdverschuldeten Wasserschaden einstehen!
Und das neue Schloß darf auch nicht zu Deinen Lasten gehen, es sei denn, Du hast es beschädigt, selbst dann hast Du nur den Zeitwert des alten Schlosses zu ersetzen und der dürfte gegen Null tendieren!
Bei den Schönheitsreparaturen kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an. Bleibt die VM stur, würde ich zum Ra gehen.
onkelnilsson
Vielen Dank für die Antwort. Die VM ist zurückgerudert, es gibt also keine Probleme mehr mit ihr. Ihr Tochter (Juristin) hat ihr erklärt das ihre Forderung nicht haltbar ist <!-- s --><!-- s --> ...........................
Beste Grüße,
Sven