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Hallo! Ich habe eine Frage zur Anwesenheitspflicht des Mieters bei der Wohnungsübergabe:
Unser Mieter hat fristgerecht zum 30.6. gekündigt. Er hat während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses keine Miete gezahlt. Laut seiner Aussage interessiert ihn das nicht und wir werden von ihm auch keine Geld mehr sehen...Aber das ist nur das eine Problem:
Telefonisch haben wir den Mieter informiert, dass die Wohnungsübergabe am 2.7. erfolgt. Der Mieter hat daraufhin gesagt, dass ihn das nicht interessiert und er nicht anwesend sein wird.
Ist per Gesetz geregelt, dass bei einer Wohnungsübergabe Anwesenheitspflicht (oder vom Vertreter) des Mieters besteht?
Kann mir jemand helfen???
Danke im voraus!