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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo! Ich habe eine Frage zur Anwesenheitspflicht des Mieters bei der Wohnungsübergabe:
Unser Mieter hat fristgerecht zum 30.6. gekündigt. Er hat während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses keine Miete gezahlt. Laut seiner Aussage interessiert ihn das nicht und wir werden von ihm auch keine Geld mehr sehen...Aber das ist nur das eine Problem:

Telefonisch haben wir den Mieter informiert, dass die Wohnungsübergabe am 2.7. erfolgt. Der Mieter hat daraufhin gesagt, dass ihn das nicht interessiert und er nicht anwesend sein wird.

Ist per Gesetz geregelt, dass bei einer Wohnungsübergabe Anwesenheitspflicht (oder vom Vertreter) des Mieters besteht?

Kann mir jemand helfen???
Danke im voraus!
Stichwörter: mieter + will + wohnungsübergabe + anwesend

1 Kommentar zu „Mieter will bei Wohnungsübergabe nicht anwesend sein”

Oliver Curd Experte!

Hi,

wennn der Mieter nicht kommen will, nehmen sie einen unabhängigen Zeugen mit. denn vor Gericht gilt das Übergabeprotokoll nur als Beweismittel, wenn es nicht unterschrieben ist.

Ihr Mieter wird eh blöd machen, da wid die Einschaltung eines Anwaltes nötig werden..

mfg.o.c

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