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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Reklamation der Wohnungsübergabe

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Hallo,

ich habe meine zum 31.12.2004 gekündigte Wohnung am 04.01 im Rahmen einer Übergabe mit Protokoll übergeben.

Dabei wurde der Zustand erfaßt/bemängelt, ohne jedoch eine Verantwortlichkeit für die Ausbesserung festzulegen.

Nun schreibt der Besitzer nach 3 Wochen, dass er mit der Wohnungsübergabe nicht einverstanden ist und er die Wohnung so nicht abnimmt.
U.A. bemängelt er Dübellöcher in Flur und Bad und nicht gestrichene Wände/Decken. Wir haben die Wohnung vor 9 Jahren unrenoviert übernommen und bis auf die Türen alles in den letzten 3 Jahren gestrichen. Laut Mietvertrag sind wir zu Schönheitsreparaturen in den üblichen Zeiträumen verpflichtet.
Zudem haben wir z.B die Flurbeleuchtung bei der Übergabe nach Absprache nicht demontiert - auch das wird nun eingefordert.


Meine Fragen:

- darf der Vermieter auch nach 3 Wochen noch mit Ansprüchen kommen?
- sind Dübellöcher zu entfernen?
- kann er einfach Absprache mit seiner zur Übergabe beauftragten Person rückgängig machen?

Bitte helft mir schnell!

Vielen Dank
Ralf

1 Kommentar zu „Reklamation bei Auszug: Schönheitsreparaturen”

FischkoppStuttgart Experte!

- darf der Vermieter auch nach 3 Wochen noch mit Ansprüchen kommen?
Ja er Darf!!!!

- sind Dübellöcher zu entfernen?
Ja. MIt Farbleicher Masse Wie Fugen sind die zu zu machen

- kann er einfach Absprache mit seiner zur Übergabe beauftragten Person rückgängig machen?
Wenn nicht schriftlich festgehalten, JA

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