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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!Ich habe folgendes Problem und vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich hatte in meiner Wohnung letztes Jahr einen Mieterwechsel, alter Mieter zog zum 31.10 aus und neuer zum 15.11 ein.Leider habe ich es übersehen meiner Hausverwaltung dies mitzuteilen und daraufhin habe ich jetzt die Einzelabrechnung für die Heizkosten/Warmwasser, für den alten Mieter,für den Zeitraum bis zum 14.11 erhalten.
Nun habe ich eine neue Einzelabrechnung bis zum 31.10 von meiner Hausverwaltung verlangt und bekomme diese gegen eine Gebühr.
Meine eigentliche Frage ist jetzt, gibt es ein Gesetz oder Urteil wo festgelegt ist, wer diese Gebühr für die neue Einzelabrechnung bezahlen muss?Kann man diese dem Mieter auferlegen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Mfg giorgos

1 Kommentar zu „Neue Einzelabrechnung für Heizkosten-Wer zahlt die Gebühr?”

fin Experte!

Diese Gebühr müssen Sie zahlen, da der Fehler ja bei Ihnen lag.

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