mono 04.04.2012 20:37
Die Regelung ist widersprüchlich. Dies ist für Sie m.E. jedoch unschädlich.
Soweit es sich um einen Formularmietvertrag handelt, hat sich dergleichen Widersprüchlichkeiten der Verwender, ergo Vermieter, bzw. nun dessen Rechtnachfolger, zurechnen zu lassen.
Alles andere würde den Mieter unangemessen benachteiligen und gegen das Transparenzgebot verstoßen. Auch der Umstand, dass in der Vergangenheit nie über die Betriebskosten abgerechnet wurde, spricht dafür, dass sich ursprünglich auf eine Pauschale verständigt wurde.
"zur Zeit" bedeutet, dass die Vertragspartein diese Verfahrensweise bei Vertragsschluss für vorerst als vereinbart ansehen. Eine zukünftige Änderung wäre mithin nur möglich möglich, soweit beide Vertragsparteien sich hierauf verständigen und das Ganze, wie es jeder herkömmliche Mietvertrag vorsieht, schriftlich fixieren. Da dies nicht geschehen ist (außer Sie haben eine entsprechende vereinbarung unterzeichnet) sollten Sie den neuen Eigentümer auf die seinerzeit vereinbarte Pauschlae, sowie seinen bedingungslosen Eintritt in dieses Vertragsverhältnis, hinweisen.
meeka 05.04.2012 11:31
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe meinen Vermieter schon zweimal drauf hingewiesen, jedoch ohne Erfolg. Sie sollen sich sogar mit einem Anwalt abgesprochen haben, der ihnen Recht gibt, was ich jedoch nicht glaube. Dann wird das Ganze wohl vor Gericht enden...