Ghostraider
Viel wichtiger wie die Frage zur Mietminderung zu beantworten steht bei mir die Frage an, "Was ist Ihnen wichtiger, die paar Kröten an Mieteinsparung bis zum Gebrauch des Gartens, oder eine stressfreie Mietzeit mit dem Vermieter.
Sie können sich doch vorstellen, wenn es bekannt war das nach Einzug noch weiter gebaut wird doch ein bischen Verständnis aufgebracht werden kann, das der Garten dabei noch in Mitleidenschaft gezogen wird.
So zur Mietminderung. Sicher können Sie eine Mietminderung durchführen und ich würde ohne nachzusehen (bin im Moment zu faul dazu) auch sagen das 10% angemessen sind. Nur würde ich auch hier raten diese Mietminderung nur mit einem Anwalt durchzuführen damit auch alles richtig ist und dem Mieter durch falsche oder überhöhte Forderungen keine Nachteile entstehen.
Gruß
ghost
dermieter
Für sich betrachtet klingt die Frage nach der Mietminderung vielleicht etwas kleinkariert, allerdings ist der nicht vorhandene Garten nur ein Teil (genauer genommen der einzige vertraglich fixierte Teil) der Zumutungen. Unser Vermieter entschuldig sich zwar ständig dafür, dass der ganze Umbau viel länger dauert und für uns störender ist, als er sich das gedacht und uns gesagt hat. Allerdings zieht er aus dieser Einsicht keine weiteren Folgerungen in unserem Sinne.
Nun möchte ich wenigstens dafür sorgen, dass wir nicht noch den ganzen Winter auf den unkrautüberwucherten Dreckshaufen schauen, der mal ein Garten werden könnte. Leider scheint sich auch hier (trotz anderer Zusagen) auch erst etwas zu ändern, wenn es ums Geld geht. Daher der Versuch, über eine angekündigte Mietminderung noch etwas zu bewegen, bevor der Frost dem ganzen ein Ende setzt.
Ich bin allerdings unsicher, ob auch bei einer Gartennutzung (nicht Gartenmietung) eine Mietminderung rechtens ist.
Ghostraider
Wenn noch so einige andere Umstände da mitspielen und vielleicht noch eine andere Mietminderung durchgeführt werden könnte, sollte doch mal ein Anwalt aufgesucht werden. Da gibt es bestimmt noch einige Punkte wo man nachhaken und den Vermieter zum schneller arbeiten bewegen kann.
Noch mal zum Garten. Wenn der Garten nur geduldet zum Gebrauch überlassen wurde also nicht mitvermietet und auch nicht im Mietvertrag erlaubt, kann der Vermieter diese Duldung jederzeit widerrufen.
http://www.schattenblick.de/infopool/recht/fakten/rfmie049.html
Gruß
ghost