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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

wir sind zum 1. Juni in eine Erdgeschosswohnung eingezogen und haben die alleinige Nutzung des Gartens vertraglich zugesprochen bekommen. Zum Zeitpunkt des Einzuges wurde das Haus komplett renoviert, unsere Wohnung war die erste, die fertig wurde. Der Patient wurde sozusagen am offenen Herzen operiert. Dieser Zustand war uns vorher bekannt.

Zum Zeitpunkt des Einzugs war auch der Garten nicht angelegt. Laut Übergabeprotokoll sollte "schnellstmöglich" in einem Teil des Gartens Rasen angelegt werden. Mündlich wurde uns zu einem späteren Zeitpunkt erklärt, dass vor September keine Pflanzung möglich sei.

Nun zwei Fragen:

1. Berechtigt das Nicht-Vorhandensein des Gartens bei einer vereinbarten GartenNUTZUNG[/u:6bc97] grundsätzlich zu einer Mietminderung und wenn ja, sind 10% realistisch?

2. Wenn, wie geschildert, bekannt ist, dass auch nach dem Einzug weiter gebaut wird, der Vermieter aber schnellstmöglich die Anlage des Rasens zusagt, kann man dann daovn ausgehen, dass nach vier Monaten die Rasenfläche angelegt sein wird? In diesem konkreten Fall gehe ich davon aus, dass es wahrscheinlich erst im nächsten Frühjahr zur Pflanzung kommt.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Stichwörter: baustelle + fall + garten + komplizierter

3 Kommentare zu „Garten ist Baustelle - komplizierter Fall!”

Ghostraider Experte!

Viel wichtiger wie die Frage zur Mietminderung zu beantworten steht bei mir die Frage an, "Was ist Ihnen wichtiger, die paar Kröten an Mieteinsparung bis zum Gebrauch des Gartens, oder eine stressfreie Mietzeit mit dem Vermieter.
Sie können sich doch vorstellen, wenn es bekannt war das nach Einzug noch weiter gebaut wird doch ein bischen Verständnis aufgebracht werden kann, das der Garten dabei noch in Mitleidenschaft gezogen wird.

So zur Mietminderung. Sicher können Sie eine Mietminderung durchführen und ich würde ohne nachzusehen (bin im Moment zu faul dazu) auch sagen das 10% angemessen sind. Nur würde ich auch hier raten diese Mietminderung nur mit einem Anwalt durchzuführen damit auch alles richtig ist und dem Mieter durch falsche oder überhöhte Forderungen keine Nachteile entstehen.

Gruß
ghost

dermieter

Für sich betrachtet klingt die Frage nach der Mietminderung vielleicht etwas kleinkariert, allerdings ist der nicht vorhandene Garten nur ein Teil (genauer genommen der einzige vertraglich fixierte Teil) der Zumutungen. Unser Vermieter entschuldig sich zwar ständig dafür, dass der ganze Umbau viel länger dauert und für uns störender ist, als er sich das gedacht und uns gesagt hat. Allerdings zieht er aus dieser Einsicht keine weiteren Folgerungen in unserem Sinne.

Nun möchte ich wenigstens dafür sorgen, dass wir nicht noch den ganzen Winter auf den unkrautüberwucherten Dreckshaufen schauen, der mal ein Garten werden könnte. Leider scheint sich auch hier (trotz anderer Zusagen) auch erst etwas zu ändern, wenn es ums Geld geht. Daher der Versuch, über eine angekündigte Mietminderung noch etwas zu bewegen, bevor der Frost dem ganzen ein Ende setzt.

Ich bin allerdings unsicher, ob auch bei einer Gartennutzung (nicht Gartenmietung) eine Mietminderung rechtens ist.

Ghostraider Experte!

Wenn noch so einige andere Umstände da mitspielen und vielleicht noch eine andere Mietminderung durchgeführt werden könnte, sollte doch mal ein Anwalt aufgesucht werden. Da gibt es bestimmt noch einige Punkte wo man nachhaken und den Vermieter zum schneller arbeiten bewegen kann.

Noch mal zum Garten. Wenn der Garten nur geduldet zum Gebrauch überlassen wurde also nicht mitvermietet und auch nicht im Mietvertrag erlaubt, kann der Vermieter diese Duldung jederzeit widerrufen.

http://www.schattenblick.de/infopool/recht/fakten/rfmie049.html

Gruß
ghost

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