Susanne
Schadenersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn die VM beweisen kann, dass ihr ein Schaden entstanden ist.
Ich gehe mal davon aus, dass die Wohnung zum 30.11. gekündigt wurde- demnach müsste die VM nachweisen, dass sie zum 01.12. einen neuen Mieter gehabt hätte, der durch Deine Nachbesserung(zeit) einen Mietvertrag nicht angetreten hat.
Dies ist allein dadurch schon nicht glaubhaft, da Dir für diese Nachbesserung fast 3 Wochen zur Verfügung standen. Die Frage stellt sich hier auch: was war das für ein Mangel? Ein Schaden oder ein Mangel an den Schönheitsreparaturen? Für einen Schaden braucht der VM z.B. keine Nachbesserung anzubieten.
Also: da kein Schaden entstanden auch kein Anspruch auf Schadenersatz, oder gerichtsfester Nachweis erforderlich, welcher Schaden entstanden ist!
timbo08
danke schon mal...
ich sollte ein zimmer nochmal streichen und bei einer holzdiele sollte ich einen kratzer enfernen, der bei auszug entstanden ist...
also nur etwas streichen und den kratzer abschmirgeln und kurz nachlackieren...
die vermieterin hatte dann auch im dezember keine zeit sich die wohnung anzuschauen, sodass sie das erst im januar gemacht hat...
ausserdem hatte ich am 20.12.06 und mitte januar mit ihr telefoniert. wollte eben wissen ob die wohnung okay ist und da sagte sie ja.
ausserdem meinte sie zu mir, dass sie noch keinen nachmieter hat und sich nur interessenten gemeldet hätten, die erst im märz oder april einziehen können...
also verstehe ich das richtig, dass sie jetzt keinen anspruch hat auf eine anteilige monatsmiete oder ???
gruß, tim
Susanne
Ja, das würde ich so sehen.
Teil ihr doch schriftlich mit, dass ihr ja nun kein Schaden entstanden ist, da lt. ihrer telefonischen Auskunft kein potentieller Mieter vor März/April einziehen wollte.
Daher besteht kein Schadenersatzanspruch!
timbo08
okay werde ich machen...
vielen dank für die schnelle auskunft...
gruß, tim