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Meine Eltern hatten ihre Wohnung zum 31.9.2004 gekündigt[/b:11318], sind aber am 3.7.2004 ausgezogen [/b:11318]und hatten um eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages gebeten und selbst noch Nachmieter-Such-Anzeigen aufgegeben. Die Wohnung befand sich in einem tatellosen Zustand.
Bei Auszug wurde vom Vermieter ein von beiden Parteien unterschriebenes Schreiben angefertigt, auf dem die Zählerstände und die Schlüsselübergabe vermerkt waren.
Da sich in der Wohnung noch ein Klavier des Onkels befand und dieser auch noch einen Schlüssel hatte, hat der Vermieter noch schriftlich zugesichert, dass nach Entfernung des Klaviers und Rückgabe des letzten Schlüssels eine erneute Zählerablesung erfolgt und die Nebenkostenabrechnung erstellt wird. Diese Aussage hatten meine Eltern als Angebot zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages gewertet.
Mündlich hatte er meinen Eltern untersagt, dass der Onkel mit Nachmietinteressenten die Wohnung betritt.
Mitte Juli [/b:11318]wurde das Klavier entfernt und der letzte Schlüssel abgegeben.
Anfang August [/b:11318]erhielten meine Eltern eine Abrechnung der Nebenkosten (mit einem Guthaben) bis Ende August[/b:11318], die er aber noch nicht erstattet hat.
Nun fordert der Vermieter die Miete für September [/b:11318]nach.
Aufgrund der alleinigen Verfügungsgewalt über die Wohnung durch den Vermieter sind meine Eltern von einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses ausgegangen.
Bis wann hätten Sie die Miete bezahlen müssen - bis Ende Juli, August oder September?
Vielen Dank für einen Rat.