forsetis 05.02.2018 13:28
Das ist wirklich etwas dubios. Auf Zuruf muss kein Mieter Wassergeld o.ä. bezahlen. Wenn es nur eine Wasseruhr gibt, dann wird per Gesetz die Wohnungsgröße als Maßstab genommen. Also hat das der Vermieter bei der Kalkulation seiner Miete/Nebenkosten zu berücksichtigen. Sollte jetzt tatsächlich bei den Verbräuchen (egal was) etwas oder viel verbraucht werden, dann muss der Vermieter das schwarz auf weiß belegen. Nur einfach sagen und fordern geht nicht.
franzibre 05.02.2018 14:24
Danke, für die schnelle Antwort. Ich werde heute mal auf meine Vermieterin zugehen und sie nach einer vernünftigen Abrechnung fragen mit den geforderten Nachzahlungen.
Radeon2 08.02.2018 06:24
Ich bezahle bei Ihr einen Pauschalpreis für alles (da sind die Kosten für Müll, Wasser, Strom und Heizung enthalten).
a) Solche Verträge sind i.a.R. nicht erlaubt, da die Heizkostenverordnung eine getrennte Abrechnung der Heizkosten vorschreibt. Nur dann wenn dies durch eine gesetzliche Ausnahmenregelung abgedeckt ist, wäre ein solcher Vertrag bezüglich der Heizkosten als Pauschale rechtmäßig.
b) Die Fragestellerin sollte nochmals ihren Mietvertrag einsehen und nachschauen, ob diese Pauschalregelung tatsächlich ohne einen Hinweis auf eine Abrechnung vereinbart ist.
Ist dies der Fall dann könnte die Vermieterin nur dann eine Nebenkostenpauschale ändern, wenn dies auch im Mietvertrag so bestimmt wäre. Siehe auch § 560 Abs. 1 Satz 1 BGB.
c) Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vermieterin ihre Forderung zurücknimmt, wenn man ihr nicht klipp und klar sagt, dass sie so nicht verfahren kann und darf.