Susanne
Demnächst wird die Wohnung leer stehen, dann besteht auch keine Heizpflicht. Dass es bei Dir kälter ist, wenn der andere Mieter nicht heizt liegt in der Natur der Sache. Die Miete kannst Du nur mindern, wenn Du es mit Deiner Heizung nichts schaffst, die Mindesttemperaturen zu erreichen.
Schnuckelchen
Wenn die Wohnung leer steht, sind aber wenigstens die Fenster zu. Zumindest herrschen dann in der Wohung nicht mehr die selben Temperaturen wie draußen.
Die Mindesttemperatur krieg ich schon seit einer Woche nicht mehr hin. Max 18 Grad bei voll aufgedrehten Heizungen. <!-- s --><!-- s -->(
Susanne
18 Grad bei voll aufgedrehten Heizkörpern ist tagsüber zu wenig.
Den Mangel musst Du erst einmal schriftlich beim Vermieter anzeigen und eine Frist zur Beseitigung setzen. Dabei darfst Du ja anmerken, dass sich das ggf. bessert, wenn beim Nachbarn mal die Fenster geschlossen werden.
Wenn der VM die Frist verstreichen lässt, ohne was zu tun ist er im Verzug und Du darfst die Miete mindern.
Das sollte man allerdings immer mit einem Fachanwalt machen, da hier Fehler zum Wohnungsverlust führen könnten.
Schnuckelchen
Dankeschön. <!-- s --><!-- s -->
Das mit der Kälte und dass sich das sicher bessern würde, wenn man da unten mal die Fenster zumachen würde hab ich schon im ersten Brief geschrieben. Daraufhin kam ja leider bisher keine Reaktion.
Na mal sehen was das noch gibt.