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Eigenmächtige Änderung der Arbeitszeit
Ordnet ein Arbeitgeber entgegen einer bestehenden Betriebsvereinbarung vorzeitig die Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit an, ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats einzuholen, ist diese Maßnahme rechtswidrig und damit unwirksam. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen die bei der Wechselschicht fälligen Zeitzuschläge weiterzahlen muss.
Urteil des BAG vom 18.09.2002
1 AZR 668/01
MDR 2003, 578