Susanne
zu1) Handelt es sich um eine Gasetagenheizung? Bitte mal näher erläutern
zu2)Ja, Du hast Anspruch auf Zinsen, die mindestens ein normales Sparbuch erbracht hätte. Die Zinsen gehören auf die Kautionsabrechnung.
zu3)Nein, wenn dies im Mietvertrag nicht vereinbart ist. Möglicherweise ist es ja im Mietvertrag vereinbart und nur nicht abgerechnet worden die letzten Jahre?
zu4) Nein!
heidelberger
Hi Susanne,
zu1) bei meiner Gasetagenheizung zahle ich monatl. Abschläge an die Stadtwerke. In der Jahresabrechnung, die dann von den stadtwerken erstellt wird, werden mein Verbrauch und die Einzahlungen verrechnet. Mein Vermieter hat also mit meinen Heizkosten (+Gas) nichts zu tun. Er kassiert aber seit 2001 einen monatlichen Heizkostenvorschuß.
Mein Bedenken sind aber:
a) ich habe die seit 2001 bezahlt, kann nicht jetzt nach 7 Jahren protestieren und Geld zurück verlangen, denn meine Zahlungen könnten als 'freiwillig' eingestuft werden. Der Vermieter hatte die Meite auch nicht während dieser 7 Jahre erhöht, was er hätte vielleicht getan. Es würde so aussehen, als ob ich ihn habe absichtlich auflaufen lassen?
b) der Vemieter dann umgehend mir die Miete erhöht! Das wäre die (logische) Folge, also Ergo habe ich bisher nichts zum Vermieter gesagt.
zu2) beim Auszug kann ich also Zinsen verlangen, gut zu wissen! Das werde ich auch beim Auszug dann eines Tages tun!
zu3) es ist nicht im Mietvertrag vereinbart worden. Aber auch hier habe ich nichts unternommen, um nicht eine Mieterhöhung zu provizieren. Trotzdem würmt mich das.
zu4) ok, weiß ich, dasss ich das so nicht machen darf. Hoffentlich zahlt er dann beim Auszug die Kaution auch ordnungsgemäß zurück. Wir werden sehen, aber noch habe ich nicht vor, hier wegzuziehen. Sollte aber eine Mieterhöung ins Haus flatter, bin ich draußen, d.h. ich kündige dann!
Es geht mir um Klarheit zu schaffen und mich von Dummheiten abzuhalten. Ich danke für deine Antworten!
Heidelberger
Susanne
Hallo Heidelberger,
zu1) Was Du zurückverlangen könntest, weiss ich nicht, da hier die Verjährung sicher auch eine Rolle spielt.
zu2) Nein, Du kannst bei Auszug keine Zinen verlangen, die müssen in der Abrechnung über die Kaution rein. Die Abrechnung zur Kaution kann der VM bis zu 6 Monate nach Mietende machen, d.h. Du kannst davon ausgehen, dass Du bei Mietende nicht sofort Deine Kaution plus Zinsen bekommst. Weiterhin darf der VM noch einen angemessenen Beitrag bis zur nächsten NK-Abrechnung einbehalten.(unter der Voraussetzung, dass Du bei der letzten NK-Abrechnung eine Nachzahlung hattest)
zu3) Wenn es nicht vereinbart ist, würd ich es auch nicht zahlen, ganz einfach!
zu4) Lass Dir doch von VM einen Nachweis geben, dass er das Geld zinsbringend und getrennt von seinem Vermögen angelegt hat, wie vom BGB verlangt. Wenn er den Nachweis nicht erbringt hast Du einen Grund, die Kaution abzuwohnen.
siehe:
http://www.wohnung.net/mietrecht/content/kaution-auskunftspflicht-miete-einbehalten
heidelberger
Hi Suzanne,
danke für die kompetenten Antworten, da bin ich positive überrascht. Mietrecht kann ganz schön kompliziert werden. Ich werde mich an dem halten, was du geschrieben hast, falls ich wegen Mieterhöhung eines Tages ausziehen muss. Mehr Miete könnte ich ohnehin nicht zahlen. Und ich liebe den Hausfrieden hier, obwohl ..alles hat seine Grenzen.
Nochmals vielen Dank für die präzise Antworten! Ich könnte dich umarmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Heidelberger