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ajax hat diese Frage gestellt
Wenn die Nebenkosten als Pauschale monatlich zu zahlen sind und der Mieter nach Kündigung die Wohnung vorzeitig übergibt also zum 10.03.2010 wird dann der restliche Betrag (also von 11.3-01.4) zu Gunsten des Mieter oder des Vermieters gerechnet? Wem steht die restliche Pauschalsumme für den Monat März zu?
Die Betriebskosten ergo Nebenkosten sind doch davon abhängig ob jemand die Wohnung nutzt in dieser Zeit?

4 Kommentare zu „Nebenkosten als Pauschale ”

Berthelstal Experte! 30.03.2010 18:25

Nein!
Wenn Sie eine Pauschalmiete vereinbart hatten. dann müssen Sie den vereinbarten Betrag in jeden Falle bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses entrichten.
Auch wenn Sie die Wohnung nie nutzen würden, müssten Sie vertragsgemäß die Miete entrichten

ajax 30.03.2010 18:53

Die Wohnungsmiete ist separat vertraglich festgehalten. Die Nebenkosten wurden nicht nach der tatsächlichen Verbrausmenge abgerechnet sondern als monatliche Nebenkostenpauschale.
Für 29m² waren das 80 Euro monatlich ohne Strom!

Berthelstal Experte! 30.03.2010 23:44

Gut, das ändert aber nichts an der Sache.
Pauschal ist pauschal und damit alles abgegolten.

ajax 31.03.2010 16:31

Ich nehmen an, daß Sie sich 100% sicher und Zweifel absolut ausgeschlossen sind.
Somit Danke für die Beantwortung.
Beste Grüsse

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