forsetis 27.02.2017 15:16
Wenn der Mitarbeiter einer Ablesefirma z.B. eine teure Vase zerdeppert hat, dann muss dieser MA, bzw. seine Haftpflichtversicherung, den Schaden ersetzen. Da bleibt der Vermieter außen vor. Den kann man bestenfalls als Druckmittel benutzen, wenn die Ablesefirma nicht in die Spur kommt.
Macht sich der Monteur einen Spaß daraus, ihr Porzellan zu zerdeppern. Ich verstehe die Frage nicht, um welchen Schaden es sich hier handelt, was für diverse Schäden sind ihnen denn überhaupt entstanden?
Sumsin 27.02.2017 22:07
 mit Schäden meine ich dass der Mitarbeiter der Minuten Ablesefirma beim Tausch der Heizungsröhrchen circa 2,5 cm dunkel blaue Flüssigkeit aus dem neuen Röhrchen auf meinem Weisen Schlafzimmerteppich (damit meine ich keine Auslegware) verschüttet wurde. Und das ganze ist der jetzt schon zum zweiten Mal passiert nur dass diesmal die Flecken größer und auch das was aus dem Röhrchen fehlt mehr ist und dass sehe ich nicht ein das ist einfach schon zum zweiten Mal wieder auf meine Kosten geht ich finde es einfach ungerecht und bin auch nicht gewillt das auf mir sitzen zu lassen. Als ich den Mitarbeiter darauf hingewiesen hab entgegnete er mir mit einer patzigen Antwort er hätte mir letztes Jahr schon 40 € gezahlt....
Leo1 12.03.2017 19:39
Wenn Ihr Vermieter einen Handwerker in Ihre Wohnung zitiert und dieser beschädigt Ihr Eigentum ist für den Schaden der Vermieter zuständig. Dieser wiederum kann sich ja an die Ablesefirma wenden.