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Sumsin hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin komplett aufgelöst. Es ist etwas schwierig deswegen in stichpunkten.
- Dez 2016 wurde durch ein Mitarbeiter von Minol heizungsröhrchen gewechselt. Dabei sind mir div.Schäden entstanden durch den minolmitarbeiter. Darauf hin habe ich eine schriftliche Schadensersatzforderung an meinen Vermieter gestellt.
- laut Vermietung solle ich mich mit minol in Verbindung setzen.

-minol wiederum verweist mich an meinen Vermieter

Jetzt habe ich Angst auf allen Kosten sitzen zu bleiben inklusive falscher heizkostenabrechnung.

Hier nochmal die 2 Fragen:

1. Wer ist im Schadensfall für mich Ansprechpartner? (Vermieter beauftragt subunternehmen wie z.B grünanlagenpflege od. Monteure)

2. Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet im Schadensfall den Monteur nach 2 maligem Schaden ein drittes Mal rein zu lassen oder kann ich auf einen anderen Monteur aus der gleichen Firma bestehen?

3 Kommentare zu „Schadenersatzforderung an vermieter”

forsetis Experte! 27.02.2017 15:16

Wenn der Mitarbeiter einer Ablesefirma z.B. eine teure Vase zerdeppert hat, dann muss dieser MA, bzw. seine Haftpflichtversicherung, den Schaden ersetzen. Da bleibt der Vermieter außen vor. Den kann man bestenfalls als Druckmittel benutzen, wenn die Ablesefirma nicht in die Spur kommt.

Macht sich der Monteur einen Spaß daraus, ihr Porzellan zu zerdeppern. Ich verstehe die Frage nicht, um welchen Schaden es sich hier handelt, was für diverse Schäden sind ihnen denn überhaupt entstanden?

Sumsin 27.02.2017 22:07

 mit Schäden meine ich dass der Mitarbeiter der Minuten Ablesefirma beim Tausch der Heizungsröhrchen circa 2,5 cm dunkel blaue Flüssigkeit aus dem neuen Röhrchen auf meinem Weisen Schlafzimmerteppich (damit meine ich keine Auslegware) verschüttet wurde. Und das ganze ist der jetzt schon zum zweiten Mal passiert nur dass diesmal die Flecken größer und auch das was aus dem Röhrchen fehlt mehr ist und dass sehe ich nicht ein das ist einfach schon zum zweiten Mal wieder auf meine Kosten geht ich finde es einfach ungerecht und bin auch nicht gewillt das auf mir sitzen zu lassen. Als ich den Mitarbeiter darauf hingewiesen hab entgegnete er mir mit einer patzigen Antwort er hätte mir letztes Jahr schon 40 € gezahlt....

Leo1 Experte! 12.03.2017 19:39

Wenn Ihr Vermieter einen Handwerker in Ihre Wohnung zitiert und dieser beschädigt Ihr Eigentum ist für den Schaden der Vermieter zuständig. Dieser wiederum kann sich ja an die Ablesefirma wenden.

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