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erika59 hat diese Frage gestellt
Vermieter fordert für die Jahre 2009/2010 300€ Nachzahlung! Bei genauerem Hinschaun wurden die monatlichen Vorauszahlungen falsch angegeben und es würde sich ein Guthaben von 600€ zu meinen Gunsten ergeben. Mitlerweile wohne ich nicht mehr in dieser Wohnung. Bekomme ich das Geld zurück? Der Vermieter antwortet nicht auf meine Stellungnahme und Aufforderung der Zahlung! Was kann ich tun?

3 Kommentare zu „Nebenkosten falsch berechnet”

Forseti Experte! 05.01.2012 11:06

Wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind und dies auch belegen können, sollten Sie über einen gerichtlichen Mahnbescheid Ihr Geld einfordern.

Wenn schriftliche Mitteilungen ohne Reaktion bleiben, dann hilft nur die harte Tour.

erika59 05.01.2012 12:47

Die Vorauszahlungen/Miete können durch Kontoauszüge belegt werden.
Brauch ich für einen solchen gerichtlichen Mahnbescheid einen Anwalt? Ich glaube das kann ich mir nicht leisten.

Forseti Experte! 05.01.2012 12:57

Das können Sie ohne Anwalt in die Wege leiten. Und sogar online: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3655335-1325764460567&Command=start

Sie können aber auch die Angelegenheit in die Hände eines Anwaltes geben, die Kosten muss der Schuldner übernehmen.

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