Susanne
Rein rechtlich gesehen wohnst Du dort und es ist die erste Mieterpflicht Miete zu bezahlen.
Eine Kündigung zwecks Hausverkauf kann man relativ leicht anfechten, allerdings nicht ohne Anwalt. Grundsätzlich ist meiner Meinung nach davon auszugehen, dass Du dort nicht ausziehen musst.
Unabhängig davon kannst Du dem VM natürlich einen Aufhebungsvertrag anbieten, in dem Du Dich zur Beendigung des Vertragsverhältnisses einverstanden erklärst zu bestimmten Konditionen. Mit Unterschrift bestätigen dann beide Parteien und die ausgehandelten Konditionen sind einzuhalten. Für mich sieht das derzeit so aus, als hättest Du dem VM lediglich Deine Forderungen mitgeteilt, dieser scheint die aber nicht angenommen zu haben....
katana
Ich habe dem Anwalt die Konditionen mitgeteilt, zahle die Miete für April nicht und die Kosten seines letzen Briefes oder Miete zahlen und VM zahlt meinen Umzug.
Bekomme wohl heute eine Nachricht vom Ra.
Also auf jeden Fall die Miete Zahlen für April?
Vielen Dank für deine Antwort.
Susanne
Naja, Deine Konditionen müssen auch angenommen werden. So ein Hin und Her ist schlecht- zusammensetzen, verhandeln und einigen!