Susanne
I.d.R. entspricht der Auszugstermin nie dem Ende des MV. Nk-Voraus sowie Mietzahlungen orientieren sich aber am Ende der Kündigungsfrist bzw. des Mietvertrags. Ist der Vermieter hier nicht kulant, so muss die Wohnung auch nicht vor Ende des MV übergeben werden, sodass ausgeschlossen werden kann, dass andere (Dritte/Fremde/der Nachmieter) hier Kosten verursachen, die zu Lasten des Mieters gehen.
Das heisst: Euch wird der volle September mit Miete und NK berechnet, dann übergebt die Wohnung erst zum Ende September! Nebenabsprachen nur schriftlich!
Verträge mit den Versorgern wie Strom oder Gas können natürlich schon vorher abgerechnet werden.
miri27
Das Problem ist das das alles über den Vermieter läuft oder soll ich selbständig beim Stromanbieter anrufen und den Zählerstand durchgeben?Ist es den in Ordnung wenn erst im Januar die kompletten Nk abgerechnet werden obwohl wir schon jetzt ausziehen?