Tomraid
Hallo Hobbybastler,
da kann ich dir ein leichtes Zitat mitgeben:
Miet- und Pachtvertrag regeln die Gebrauchsüberlassung einer Sache. Bei der Pacht verpflichtet sich der Verpächter aber zusätzlich zum Gebrauch auch "den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren" (§ 581 BGB).
Die Formulierung legt nahe, an landwirtschaftlich zu nutzende Grundstücke zu denken. Nicht immer lassen sich Pacht und Miete unmittelbar unterscheiden. Es kommt im Zweifelsfall nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Vertrags an, sondern welche Rechte konkret zwischen ihnen vereinbart wurden (§ 157 BGB). Soll die eine Partei die Sache nur zum Gebrauch nutzen dürfen, liegt Miete vor. Sollen darüber hinaus auch die Erträge und Nutzungen der Sache gezogen werden dürfen, handelt es sich um ein Pachtverhältnis.
MfG