Susanne
Hallo Valerie,
wie auch so vieles nicht, ist dies nicht extra im Gesetz geregelt und daher gibt es dazu keinen §...
Allerdings hast Du ja eine Argumentation, der auch der Vermieter folgen können muss!
Schau in Deinen Mietvertrag nach, welche Nebenkostenpositionen nach dem Personenschlüssel umgelegt werden, meistens ist das nur Müll und Wasser.
Das soll einerseits die Frage klären, ob die gewünschte Erhöhung vom Vermieter überhaupt angemessen ist. Wird nämlich alles nach Verbrauch oder qm abgerechnet, hat er keine Grundlage für eine Erhöhung, hier gilt einzig und allein die letzte Abrechnung, wenn eine höhere Nachzahlung geleistet werden musste.
Weiterhin gibst Du halt an, dass Du die Hälfte der Zeit abwesend bist (wo, geht ihn ja nichts an), daher gleicht sich das aus. Sollte er allerdings auf eine Berechnung Deines Besuchs 3 Tage/Woche bestehen, so würdest Du darauf bestehen, dass Deine Abwesenheiten bei der Abrechnung explizit herausgerechnet werden, wie: Erholungsurlaub, Wochenendurlaub, Dienstreisen (und was Dir sonst noch alles einfällt). Denn wenn er ja so genau ist, dann muss er auch supergenau sein!!! Für die Abrechnung 2005 würdest Du ihm dann Anfang 2006 eine Übersicht Deiner Abwesenheiten geben, damit er das aus den Nebenkosten nach Personenschlüssel herausrechnen kann. Mal sehen, was er dann sagt!