Susanne
Existiert kein schriftlicher Mietvertrag, so ist durch die regelmässige Mietzahlung durch den Mieter und dem zur Verfügung stellen der Wohnung durch den Vermieter ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Kündigungsfrist richtet sich hierbei nach dem 573c Abs. 1 BGB und beträgt 3 Monate.