Gast
Hallo,
sie dürfen auf jeden Fall den Schlüssel behalten, im Normalfall geben sie den Schlüssel bei der Entabnahme ab und nicht vorher.
Wenn der Vermieter die Wohnung neu vermieten will, muss er das mit Ihnen abstimmen, und ggf. müssen Sie die besichtigungen durchführen.
Auch die Klausel in Ihrem MV ist miener Meinung nach nichtig.
Im Zweifell wenden Sie sich an den Mieterbund..
MFG
MiZschie
Danke für die Antwort. Ich habe mit meiner Rechtsanwältin gesprochen. Sie meinte, dass wir für den Notfall einen Schlüssel hinterlegen müssen. Aber eben nur für den Notfall.
Ich habe jetzt ein Schreiben aufgesetzt, was meinen Vermieter wahrscheinlich zum schreien bringt <!-- s --><!-- s -->
Wie im Mietvertrag, §10, Abs. 5, vereinbart, übergeben wir Ihnen einen Wohnungsschlüssel in einem verschlossenen Umschlag für Notfälle.
Dieser Umschlag darf nur geöffnet und der Schlüssel verwendet werden, wenn ein Notfall in der Wohnung ,....................1.OG, eintritt.
Die Besichtigung zwecks Weitervermietung der o.g. Wohnung ist kein Notfall. Für Terminabsprachen sind wir jederzeit über die, Ihnen bekannte, Handynummer zu erreichen und stehen auch jederzeit kurzfristig zur Verfügung.
Bei Schlüsselübergabe, nach Beendigung des Mietvertrages, muss der verschlossene Umschlag wieder an uns übergeben werden. Das Schloss an der Wohnungstür wird dann wieder ausgewechselt und das Schloss eingebaut, dass bei Beginn des Mietverhältnisses eingebaut war.
Sollte ein Notfall eintreten, wobei der Schlüssel, im versiegeltem Umschlag, benötigt wird, müssen wir umgehend benachrichtigt werden.
Sollte der Umschlag geöffnet werden, ohne dass ein Notfall eingetreten ist, sehen wir das als Hausfriedensbruch an und wir werden uns rechtliche Schritte vorbehalten.
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Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weitergeht.
Gast
Hallo,
das Schreiben ist n gute Möglichkeit, sich gegen die Willkür des Vermieters zu schützen.
Ich drücke Ihnen die Daumen und würde mich freuen, vom weiteren Verlauf der Angelegenheit zu hören.
MFG