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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, mein Freund bekommt seit 3 Jahren von seinem Vermieter die Nebenkosten mit 2 Personen berechnet, obwohl er alleine in dieser Wohnung lebt. Wir haben früher gemeinsam in der Wohnung gelebt, ich bin allerdings vor 3 Jahren dort ausgezogen, was ihm auch vom Vermieter bestätigt wurde. Nun ziehe ich zum Mai wieder dort ein.

Zwischenzeitlich waren wir getrennt und seine damalige Freundin hat ihn regelmässig besucht und natürlich auch dort übernachtet, dies mache ich ebenfalls seit 2 Jahren, bin allerdings auch regelmässig in meiner eigenen Wohnung, ich und auch seine EX haben nie bei ihm gewaschen, geduscht oder sonstiges, waren einfach nur zu Besuch (klar auch öfter über nacht, wie das bei paaren halt so ist), aber ist es rechts, dass er ständig die NK für 2 Personen bezahlen muss?
Der Vermieter wurde schon in X Schreiben darauf hingewiesen, das er alleine in der Wohnung lebt. Vom Vermieter kommt dann als Antwort, " Der Hausmeister sagt, dass sich ständig 2 Personen in der Wohnung aufhalten" daher solle er zahlen.

Das ist aber nicht richtig und das hat er dem Vermieter des öfteren mitgeteilt, da sein Vermieter selber Anwalt ist, hat er natürlich Angst, das er nachher wegen sowas vor Gericht muss.

Nun stelle ich mir natürlich dir Frage, ob das alles so seine Richtigkeit hat, denn ich habe mich ja noch nicht umgemeldet (da ich ja noch meine eigene Wohnung habe). Irgendwie kommt mir das alles sehr komisch vor.

Was meint ihr dazu, hat da irgendwer bereits erfahrung mit gemacht?

:?
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + obwohl + wohnt

4 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung für 2 obwohl 1 dort wohnt!?”

fin Experte!

Ich habe nur die Erfahrung "dass es bei Paaren so ist", dass man dort auch mal duscht und auf Toilette geht, wenn man dort öfter übernachtet. <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->
Wenn sich die Freundinnen bei einem Mann die Klinke in die Hand geben, warum wollen Sie denn dann noch den Vermieter ärgern?
Grundsätzlich ist es Fakt, dass bei regelmäßigem Besuch auch mehr Nebenkosten anfallen und die sollte man kulanterweise dem Vermieter auch erstatten, wenn z.B. kein eigener Wasserzähler für die Wohnung vorhanden ist.
Ob Kosten für die Ex-Freundin Ihres Freundes abzurechnen waren oder nicht kommt eben darauf an, wo sie gemeldet war.

dgd202

Wenn es so wäre, dass ich dort auch dusche, wäre das mit der kulanten Zahlung auch gar kein Thema. Da ich aber nur 3 min. weiter wohne, dusche ich zu hause. Wir wollen den Vermieter nicht ärgern und wenn er NUR die Wasserkosten für 2 abrechnen würde, wäre das ebenfalls nicht das Problem.
Der Vermieter rechnet aber die kompletten Betriebskosten für 2 Personen ab und da haben wir kein Verständniss für.

Weder ich noch die Ex-Freundin waren jemals bei ihm zu Hause gemeldet, da wir beide unsere eigenen Wohnungen hatten.

Kann man eigentlich auf den Einbau von einer separaten Wasseruhr bestehen?

fin Experte!

Sie schrieben in Ihrem ersten Beitrag, sie hätten früher mit Ihrem Freund gemeinsam diese Wohnung bewohnt und wären vor 3 Jahren ausgezogen, was der Vermieter Ihnen auch bestätigt hätte. Das hört sich demnach nach Mieter an.
Nun stimmt das nun mit Ihrer Aussage "Weder ich noch die Ex-Freundin waren jemals bei ihm zu Hause gemeldet, da wir beide eigene Wohnungen hatten" nicht ganz überein.
Entweder Sie hatten diese Wohnung zusammen gemietet und bewohnt, dann darf der Vermieter auch mit 2 Personen abrechnen. Unabhängig wo Sie gemeldet waren.
Hatten Sie von Anfang an einen eigene Wohnung über die gesamten 3 Jahre gehabt, dann war das doch teuer für Sie, wenn Sie dort doch kaum gelebt haben oder nicht?
Und nun regen Sie sich auf, wenn der Vermieter eine Person mehr abrechnet obwohl dort ständig Besuch da war?
So ganz zu verstehen sind Sie nicht. Sorry.
Ein Mieter kann nicht auf eigene Wasseruhren bestehen. Um solche zu installieren sind z.B. umfangreiche Modernisierungen, auch des Bades, notwendig. Das ist teuer.
Wenn ein Mieter Wert auf eigene Wasserzähler legt, dann muss er das bereits bei der Wohnungssuche tun, und nicht erst später wenn es damit Probleme gibt.
Folgende Nebenkosten werden i.d.R. nach Personenzahl umgelegt: Wasser/Abwasser, Allgemeinstrom für Flur, Keller und die Abfallgebühren.

dgd202

Ok, ich erkläre es Ihnen jetzt nochmal. Mein Freund und ich haben die Wohnung vor 4 Jahren gemeinsam gemietet, nach 1/2 Jahr haben wir uns getrennt und ich bin in eine eigene Wohnung umgezogen (habe mich dann natürlich auch umgemeldet) und seit dem ich wieder mit meinem Freund zusammen bin, habe ich meine eigene Wohnung, in der ich auch regelmässig bin. Ich übernachte gelegentlich bei meinem Freund und er bei mir.
Mein Vermieter berechnet mir auch keine doppelten Nebenkosten, da er weiß, dass mein Freund nur zu Besuch ist.

Sämtliche Aktivitäten wie duschen, wäsche waschen etc. verübe ich zuhause, warum soll ich dann Nebenkosten zweimal zahlen?

Seine Ex-Freundin hatte ebenfalls eine eigene Wohnung und war nur zu Besuch bei ihm, wie er auch bei ihr. Wo wiederspreche ich mich denn da?

Wenn Sie diese Kosten 2x zahlen müssten, würden Sie sich auch darüber aufregen oder nicht?

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