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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,
hätte da mal eine Frage:
ich wohne seit zwei Jahren in einer Wohnung im 3. Stock, über mir ist nur der Dachboden, der bisher zur gemeinschaftlichen Nutzung als Trockenboden zur Verfügung stand. Nun ist seit einiger Zeit bei mir gegenüber auf dem Hausflur ein Pärchen mit zwei kleinen Kindern eingezogen. Diese haben den gesamten Dachboden gemietet.
Seitdem ist ständig Lärm von oben, ich werde teilweise Sonntags ab 7:00/7:30 durch getrappel und getrampel über mir wach und generell ist auch innerhalb der Woche immer irgendwie Action (z.B. Musik) über mir.

Ich habe zur Zeit drei Jobs und schreibe mein Examen und fühle mich arg durch den Lärm vom Dachboden gestört. Frage: Wie ist jetzt eigentlich die rechtliche Situation? Muß ich den Lärm vom Dachboden hinnehmen? Es ist ja kein ausgewiesener Wohnraum, allerdings ja vermietet, somit auch kein Gemeischaftsraum. Und ich bin ja eben auch aus dem Grund in meine jetztige Wohnung gezogen, weil über mir (eigentlich) keiner Lärm machen sollte. Hat jemend einen Tipp?
Grüße Markus
Stichwörter: lärm + dachboden

4 Kommentare zu „Lärm vom Dachboden”

Susanne Experte!

Stichwort ist hier vertragsgemässer Zustand.

Wenn in Deinem Mietvertrag die Nutzung als Trockenboden verankert ist, kann der VM den Dachboden ja nicht dem Nächstbesten vermieten.
Wenn es kein Wohnraum ist, kann es ja auch nicht vermietet werden, es sei denn zu einer festgeschriebenen Nutzung.

Den Vermieter schriftlich auf Unterlassung des Lärms hinweisen, ansonsten mal das Bauamt informieren, die interessieren sich immer für vermietete Dachböden, die nicht als Wohnraum ausgewiesen sind.

Markus2007

Hi Susanne,

also im Mietvertrag ist die Nutzung des Dachbodens nicht vermerkt, bisher war er allerdings allgemein zugänglich.
In der Anlage zum Mietvertrag (Allgemeine Vertragsbestimmungen) steht unter Ziffer 1, .: "... die Hausverwaltung ist berechtigt, den Betrieb der Gemeinschaftseinrichtungen neu zu regeln oder einzustellen, neue Gemeinschaftseinrichtungen zu schaffen oder die Durchführung einzelner oder mehrerer sich aus diesem Vertag ergebenden Obliegenheiten in anderer Weise zu regeln, soweit dies nach billigem Ermessen unter Abwägung der Belange der Gesamtheit der Mieter zumutbar ist."

Die Sache ist ja die, dass der Dachboden sowieso nicht genutzt wure und von der jetztigen Situation bin ich ja als einzige Mietpartei (durch Lärm von oben) betroffen. Und laut Mietvertrag darf die Hausverwaltung ja anscheinend schon Gemeinschaftsräume in ihrem ermessen "umwidmen", die Frage ist hierbei, was denn dann unter "festgeschriebener Nutzung" zu verstehen ist, d.h. kann ein Dachboden der eindeutig nicht als Wohnraum ausgewiesen ist plötzlich als Kinderzimmer, Werkstatt, o. Ä. genutzt werden?

Grüße, Markus

Susanne Experte!

Genau, das kann er nicht.

Der vertragsgemässe Zustand in Deinem Fall ist: über Dir wohnt kein Mieter mehr.
Daher muss der VM entweder was gegen den Lärm tun, bzw. würde ich an Deiner Stelle vom Bauamt mal prüfen lassen, was die da machen.
Wenn zu meiner Wohnung ein Keller gehört, kann ich ja dort auch nicht mein Schlafzimmer einrichten.
Einfach mal beim Bauamt anrufen und blöd nachfragen, die kommen schon von ganz allein!

Markus2007

Hi Susanne,

dankeschön, so ähnlich hab ich mir das auch gedacht. Ich versuche es trotzdem nochmal freundlich mit den Nachbarn mit face-to-face Kommunikation, rechtlich dürfte die Situation dann ja klar sein.

Viele Grüße, Markus

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