Woody 20.03.2009 21:47
Eigentümerwechsel und Modernisierungen sind keine Gründe für eine fristlose Kündigung. Da haben Sie keine Chance.
Eine Renovierung, oder genauer die Durchführung der Schönheitsreparaturen kann immer verlangt werden, wenn Sie eine wirksame Rgelung hierzu im Mietvertrag haben. Da der BGH hier eine Menge Rechtsprechungen in Umlauf gebracht hat, muss man die Klauseln in Ihrem Vertrag konkret sehen um beurteilen zu können, ob die Ablastung in Ihrem Fall wirksam ist. Die Höhe der Miete ist für diese Frage irrelevant.
Woody 20.03.2009 21:53
Ach ja, leider wurde durch den BGH bereits entschieden, dass der Vermieter im Falle einer Sanierung noch immer einen Anspruch zumindest auf eine Geldentschädigung hat anstatt die Schönheitsreparaturen zu verlangen. Auch das sieht eher schlecht aus...
braun_carmen 21.03.2009 00:15
Vielen Dank für die raschen Tipp,ich werde ihre ratschläge berücksichtigen.