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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,
wir wohnen als alleiniger Mieter in einem Haus. Der Vermieter hat für sich ein Zimmer gleich hinter der Haustür behalten, in dem Krimskrams aufbewahrt wird.
Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Sohn des Vermieters während unserer Abwesenheit das Haus durch die Haustür oder durch Waschküche/Keller betritt, um in dieses Zimmer zu gelangen. Unsere Zimmer sind in nicht in einer abgeschlossenen Wohnung, so dass er dabei unseren Wohnbereich (also Keller, Waschküche, Flur, Treppenhaus) durchqueren muss. Wenn wir im Haus sind, kommt es auch vor, dass er nicht klingelt, sondern einfach durch den Keller geht.
Ich empfinde das als sehr ungehörig und eine Verletzung unserer Privatsphäre. Ich möchte, dass wir vorher über das Betreten des Hauses informiert werden, bzw. das geklingelt wird und nicht einfach durch den Flur gegangen wird.
Habe ich mit dieser Einstellung Recht oder kann der Vermieter bzw. Familienangehöriger des Vermieters so einfach zu seinem Zimmer gelangen?

Freue mich über eure Meinungen,
Bettina
Stichwörter: wohnbereich + betritt + ohne + unseren + vermieter

0 Kommentare zu „Vermieter betritt ohne Ankündung unseren Wohnbereich”

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