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Hallo Peter,
der Vermieter darf folgende Versicherungen auf die Mieter umlegen:
Wohngebäudeversicherung
Gebäudehaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung(Öltank)
evtl. Glasversicherung
Die Hausratversicherung ist etwas anderes und deckt den Inhalt, d.h. die eingebrachten Sachen des Mieters ab.
Die Niederschlagsgebühr gehört zum Abwasser und wird von den Gemeinden erhoben. Sie kann ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden.
Viele Grüße
Michael Gaide