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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
bin neu bei euch und habe die letzten Stunden damit verbracht fast alle Texte zu lesen -> sehr interessant, muß ich sagen. Habe mich schon im WWW schlau gemacht, da ich mit unserer Abrechnung auch nicht ganz zufrieden bin.


So, nun zu meinem Problem:

Die Kosten für den Allgemein-Strom betragen für den Abrechnungszeitraum insgesamt 1029 €, geteilt durch 16 Mieter in zwei Häusern (???s.u.) macht für unsere Nutzung der Wohnung, ab März 2005, ~53€. Ist ja eigentlich nicht viel,aber...

aufgeteilt pro Monat würden ca. 85€ Strom verbraucht werden. Nur für die Treppenhaus- und Außenbeleuchtung?? (Aufzug nicht vorhanden), OK, der Rasenmäher läuft im Sommer auch viel....(mit Strom, Benzin???) - wenn man bedenkt, daß wir im 2 Pers.haushalt mit Waschmaschine, Spülmaschine, 2 Rechnern, Fernseher, etc. nur 36€ bezahlen, muß es sich da wohl um versteckt bzw. nicht angegebene Kosten handeln!

Da liegt die Vermutung nahe, daß evtl mit dem Stom auch, die für beide Häuser nutzbare, Tiefgarage versorgt wird (Be-, Entlüftung, Tor, ...)
Ist so etwas rechtens, bzw. kann der VM das einfach so abrechnen ohne darauf hinzuweisen was unter "Allgemeinstrom" fällt???
Ein Tiefgaragebplatz ist laut Mietvertrag "mitvermietet" und die "monatlichen Zahlungspflichten" belaufen sich auf 40€.

Wir haben den VM schon um Aufklärung gebeten (gestern), mal sehen...

Können denn neben der Miete für die TG noch andere Kosten entstehen ?? Wofür ist dann die Miete? Für ein Stückchen naßen Asphalt??


genug getextet, lieben Dank im Voraus für ein paar Tipps

Annette

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung - Tiefgarage”

fin Experte!

Für einen Tiefgaragenplatz hat der Eigentümer einmal viel Geld für`s Errichten bezahlt. Das eine Miete hierfür gezahlt werden muss, wenn ein Fremder einen Stellplatz benutzt, dürfte Ihnen wohl einleuchten.
Sie haben dadurch ja schließlich auch Annehmlichkeiten und schonen Ihr Auto. Sie könnten Ihr Auto auch auf der Straße parken und Geld sparen. Aber das wollen Sie sicher nicht. So viel nur zur Miete "für ein bißchen Asphalt".
Ob von der Tiefgarage Stromkosten in Ihre Abrechnung miteinfließen, weiß hier niemand. Kosten fallen dem Vermieter nach Ihren eigenen Aussagen an wie für Tor, Belüftung. Diese wären dann auch auf die Mieter umlegbar.
Allerdings müssen die Nebenkostenposten ganz genau benannt werden, wie z.B. "Strom für Treppenhaus, Keller und Tiefgarage" etc.
Ohne dies können Sie die Abrechnung nicht nachvollziehen.
Es darf also nicht nur einfach "Strom" oder "Stromkosten" dort stehen.
Wenn das bei Ihnen in der Abrechnung fehlt, so können Sie das beim Vermieter bemängeln und um eine neue Abrechnung bitten. Bis dahin brauchen Sie nichts nachzuzahlen. Erst wenn die korrigierte Abrechnung eintrifft. Aber erst einmal überprüfen ob sie nicht doch stimmt.

Annette

ZITAT fin:"Allerdings müssen die Nebenkostenposten ganz genau benannt werden, wie z.B. "Strom für Treppenhaus, Keller und Tiefgarage" etc.
Ohne dies können Sie die Abrechnung nicht nachvollziehen.
Es darf also nicht nur einfach "Strom" oder "Stromkosten" dort stehen.
Wenn das bei Ihnen in der Abrechnung fehlt, so können Sie das beim Vermieter bemängeln und um eine neue Abrechnung bitten. Bis dahin brauchen Sie nichts nachzuzahlen. Erst wenn die korrigierte Abrechnung eintrifft. Aber erst einmal überprüfen ob sie nicht doch stimmt."

-&gt;Das ist genau meine Meinung. Und darum habe ich den VM bzw. den Hausverwalter gebeten. Bis jetzt noch keine Antwort; haben uns ja auch Zeit gelassen mit der Prüfung <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> Bin ja mal gespannt wofür der Strom verbraucht wird....

Danke für die Antwort

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