fin
Für einen Tiefgaragenplatz hat der Eigentümer einmal viel Geld für`s Errichten bezahlt. Das eine Miete hierfür gezahlt werden muss, wenn ein Fremder einen Stellplatz benutzt, dürfte Ihnen wohl einleuchten.
Sie haben dadurch ja schließlich auch Annehmlichkeiten und schonen Ihr Auto. Sie könnten Ihr Auto auch auf der Straße parken und Geld sparen. Aber das wollen Sie sicher nicht. So viel nur zur Miete "für ein bißchen Asphalt".
Ob von der Tiefgarage Stromkosten in Ihre Abrechnung miteinfließen, weiß hier niemand. Kosten fallen dem Vermieter nach Ihren eigenen Aussagen an wie für Tor, Belüftung. Diese wären dann auch auf die Mieter umlegbar.
Allerdings müssen die Nebenkostenposten ganz genau benannt werden, wie z.B. "Strom für Treppenhaus, Keller und Tiefgarage" etc.
Ohne dies können Sie die Abrechnung nicht nachvollziehen.
Es darf also nicht nur einfach "Strom" oder "Stromkosten" dort stehen.
Wenn das bei Ihnen in der Abrechnung fehlt, so können Sie das beim Vermieter bemängeln und um eine neue Abrechnung bitten. Bis dahin brauchen Sie nichts nachzuzahlen. Erst wenn die korrigierte Abrechnung eintrifft. Aber erst einmal überprüfen ob sie nicht doch stimmt.
Annette
ZITAT fin:"Allerdings müssen die Nebenkostenposten ganz genau benannt werden, wie z.B. "Strom für Treppenhaus, Keller und Tiefgarage" etc.
Ohne dies können Sie die Abrechnung nicht nachvollziehen.
Es darf also nicht nur einfach "Strom" oder "Stromkosten" dort stehen.
Wenn das bei Ihnen in der Abrechnung fehlt, so können Sie das beim Vermieter bemängeln und um eine neue Abrechnung bitten. Bis dahin brauchen Sie nichts nachzuzahlen. Erst wenn die korrigierte Abrechnung eintrifft. Aber erst einmal überprüfen ob sie nicht doch stimmt."
->Das ist genau meine Meinung. Und darum habe ich den VM bzw. den Hausverwalter gebeten. Bis jetzt noch keine Antwort; haben uns ja auch Zeit gelassen mit der Prüfung <!-- s --><!-- s --> Bin ja mal gespannt wofür der Strom verbraucht wird....
Danke für die Antwort