Berthelstal 15.07.2011 18:15
Es kommt auf den Abrechnungszeitraum an.
Dieser muß mit dem Kalenderjahr nicht übereinstimmen.
Wenn er am 1.Juni 2009 beginnt endet er am 31.5.2010.
Die Abrechnung müßte Ihnen bis 31.5.2011 vorliegen.
Die Richtigkeit der Rechnung prüfen Sie selbst. Als Student sollten Sie dafür das nötige Rüstzeug habn und das Internet ist auch noch da.
basti2010 16.07.2011 13:56
Die Abrechnung die ich erhalten habe, ist vom 01.01.2010 - 31.12.2010:
Ablesewert Warm: 128,350
Anfangsstand: 61,740 (ich nehme an Ende 2009)
Ablesewert Kalt: 128,440
Anfangsstand: 81,596 (ich nehme an Ende 2009)
Als ich die Wohnung (Ende Mai 2009) übernommen habe:
Ablesewert Warm: 48,930
Ablesewert Kalt: 59,912
Dass das nicht stimmen kann, liegt ja auf der Hand...ich vermute man hat sich beim ablesen des Warmwassers vertan. Kaltwasserverbrauch ist für einen Single-Haushalt sicher normal.
Ist es zulässig in dieser Abrechnung auch das halbe Jahr (06/09 - 12/09) noch mit abzurechnen ?
Zählt für die Frist der Zugang der Abrechnung oder das Datum auf der Abrechnung ? Zugegangen ist sie ja erst am 14.07.2011 - erstellt wurde die am 17.05.2011
Danke für die Hilfe !
Basti