Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
basti2010 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin zum 01.06.2009 in meine jetzige Wohnung eingezogen.

Gestern (14.07.2011) habe ich meine allererste erste Nebenkostenbarechnung (für 2010) erhalten. Für Juni-Dezember 2009 habe ich nie eine erhalten.

Lt. Abrechnung soll ich alleine für Wasser 1300 EUR nachzahlen.

Zur Info: Ich bin Student und habe ein kleines 20 qm Appartment ohne Geschirrspüler, Badewanne oder Waschmaschine)

Ich habe die Zählerstände von Juni 2009 mit dem Stand heute verglichen und in den 2 Jahren nicht so viel verbraucht, wie in der Abrechnung nur für 2010 angegeben ist.
Die Zählerstände sind im Übergabeprotokoll vermerkt und von mir, vom Makler und vom Vormieter unterschrieben worden.

Meine Frage ist nun: Wie gehe ich am besten und vorallem formal korrekt vor ?

Gibt es Fristen zum Widerspruch ?

Wie sieht es denn aus mit der Abrechnung von 2009. Ich habe den Verdacht, dass für 2009 eine Erstattung fällig gewesen wäre, der Vermieter diese aber einfach unter den Tisch hat fallen lassen in dem er mir keine Abrechnung zu schickt.

Wenn ich mich richtig informiert habe, hätte er das bis zum Ende des Wirtschaftsjahres machen müssen. Das wäre dann ja Ende 2009 gewesen oder ?

Wenn sich bei den jetzt beginnenden Nachforschungen rausstellen sollte, dass ich für 2009 noch eine Gutschrift hätte, habe ich dann auch heute noch Anspruch darauf, oder ist dieser mittlerweile verjährt ?

Habe mich hier im Haus umgehört und herausgefunden, dass diese Methode beim Vermieter wohl die Regel ist und andere Mieter von gleichen Fällen berichten. Sie sollten z.B. das komplette Jahr nachzahlen, obwohl sie erst z.B. im September des Jahres eingezogen waren.

Interessant ist auch, dass der Vermieter selbst eine Hausverwaltung besitzt und sicherlich so die Situation genau kennt.

Ohne dass ich jmd. etwas unterstellen möchte: Aber der Anschein "ihr wehrt euch eh nicht, weil ihr Studenten kein Geld für einen Rechtsstreit habt" kommt sehr schnell auf, nachdem was ich gehört habe.

Es wäre nett, wenn mir jmd. weiterhelfen könnte.

Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe und ein schönes WE

Gruß
Basti

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung: 1. Utopische Zahlen und 2. Fristen”

Berthelstal Experte! 15.07.2011 18:15

Es kommt auf den Abrechnungszeitraum an.
Dieser muß mit dem Kalenderjahr nicht übereinstimmen.
Wenn er am 1.Juni 2009 beginnt endet er am 31.5.2010.
Die Abrechnung müßte Ihnen bis 31.5.2011 vorliegen.

Die Richtigkeit der Rechnung prüfen Sie selbst. Als Student sollten Sie dafür das nötige Rüstzeug habn und das Internet ist auch noch da.

basti2010 16.07.2011 13:56

Die Abrechnung die ich erhalten habe, ist vom 01.01.2010 - 31.12.2010:

Ablesewert Warm: 128,350
Anfangsstand: 61,740 (ich nehme an Ende 2009)

Ablesewert Kalt: 128,440
Anfangsstand: 81,596 (ich nehme an Ende 2009)

Als ich die Wohnung (Ende Mai 2009) übernommen habe:

Ablesewert Warm: 48,930
Ablesewert Kalt: 59,912

Dass das nicht stimmen kann, liegt ja auf der Hand...ich vermute man hat sich beim ablesen des Warmwassers vertan. Kaltwasserverbrauch ist für einen Single-Haushalt sicher normal.

Ist es zulässig in dieser Abrechnung auch das halbe Jahr (06/09 - 12/09) noch mit abzurechnen ?

Zählt für die Frist der Zugang der Abrechnung oder das Datum auf der Abrechnung ? Zugegangen ist sie ja erst am 14.07.2011 - erstellt wurde die am 17.05.2011

Danke für die Hilfe !
Basti

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.