Geckostier
vielen Dank für die Antwort. Ich möchte doch noch etwas Licht in den Sachverhalt der Heikostenabrechnung 2003 bringen und würde mich sehr freuen, wenn Sie dazu kurz Ihre Meinung schreiben könnten.
Im Dezember 2004 erhielt ich eine Nebenkostenabrechnung für 2003 mit den Heizkosten vom 01.01.-31.12.2003 wobei nur der Zeitraum anteilig vom 01.08.2003 berechnet wurde, da der Einzug zu diesem Zeitpunkt erfolgte. Die Heizkosten betrugen für diese fünf Monate 156 €.
Letzte Woche erhielt ich die Abrechnung für 2004, wobei zusätzlich noch einmal eine Heizkostenabrechnung für den gleichen Abrechnungszeitraum (01.01.-31.12.2003; Nutzungszeitraum 01.08.-31.12.2003) in 2003 beilag. Diesmal kommen jedoch noch einmal 220 € für die fünf Monate in 2003 hinzu. Der Anruf bei der Abrechnungsfirma ergab, das der Vermieter erst in diesem Jahr die Abrechnung für den Betrag von 220€ bei Ihnen eingereicht hatte. Kann dieser Betrag für 2003 überhaupt noch von meinem Vermieter eingefordert werden? Vielen Dank noch einmal und ich hoffe, das nun der Sachverhalt klarer geworden ist.
Susanne
Nein, für Abrechnungen aus 2003 ist die Frist abgelaufen, es sei denn, der Vermieter kann glaubhaft darlegen, dass die Verspätung nicht seine Schuld ist.