Berni911
Hallo,
als erstes solltest du klären, ob es in deinem Bundesland einen 31. April gibt!
Dann steht sicherlich etwas in deinem Mietvertrag drin, was die Bezahlung der Wartung deiner Heizungsanlage betrifft. Danach würde ich mich richten. Erstmal muss er doch den Beweis erbringen, dass die Heizung gewartet wurde!
Abzurechnen ist übrigens innerhalb Jahresfrist, wurd hier ja schon 100 mal geschrieben. Wenn dein Abrechnungszeitraum also am 31.12.2005 endet, dann kann er sich seine Nachforderung für 2005 in die Haare schmieren, es sei denn, er hat deine Aussage schriftlich, dass er die Abrechnung mit der von 2006 schicken darf.
Ich würde ihm vielleicht mal eine Frist setzen, die Abrechnung für 2005 rauszurücken. Reden kann man ja immer viel und rumtelefonieren und......
Weiss nicht ob das was bringt mit dem Anwalt, würde erstmal selbst alles Schreiben und gucken was bei raus kommt.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Wurde mit auf das Übergabeprotokoll geschrieben und ich mußte es unterschreiben.zwergi[/quote:09686]
So ein Schwachfuf !!! Seit wann "muss" man sowas denn unterschreiben? Wenn er Dich mit Waffengewalt dazu gezwungen hat, muss das strafrechtlich verfolgt werden - ansonsten kann Dich keiner zwingen, irgendwas zu unterschreiben!!