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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ahoi,
ich bin neu in diesem forum, und habe gleich eine frage:
ich habe einen ganz normalen einheits-mietvertrag unterschrieben, in dem seitens der vermieterin noch der heizkostenschlüssel einzutragen war. als sie mir nun die korrigierte fassung zuschickte, hatte sie handschriftlich verschiedene dinge ergänzt, unter anderem stand unter "weiteren vereinbarungen" plötzlich, dass sich die miete jährlich um zwei prozent der kaltmiete in form einer staffelmiete erhöhe.

mal abgesehen davon, dass eine prozentuale angabe ja nicht rechtswirksam ist, und die kaltmiete schon über dem mietspiegel des ortes liegt, betrachte ich diese änderung sowieso als unwirksam, da sie mit mir nicht abgesprochen war.

aber: macht sie den gesamten mietvertrag damit ungültig? oder wäre das anlass für eine fristlose kündigung? nach einer ziemlich heftigen auseinandersetzung mit ihr über diesen meiner ansicht nach schweren vertrauensbruch habe ich keine lust, überhaupt jemals dort einzuziehen - was zum 1. märz der fall gewesen wäre.. wie komme ich am einfachsten aus dem vertrag und die bereits gezahlte hälfte der kaution zurück? dummerweise drängelt das alles nun ganz furchtbar...

ganz herzlichen dank für eure tipps und hilfe,
antje

1 Kommentar zu „vertrag durch nachträgliche änderung ungültig?”

Susanne Experte!

Ja, das ist eindeutig ein Grund zur fristlosen Kündigung. Es ist Dir nicht zuzumuten, mit dieser Dame ein Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten. Da Du wahrscheinlich ohne Klage auch Dein Geld nicht zurückbekommst, würde ich direkt zum Fachanwalt für Mietrecht gehen, dessen Kosten müsste sie dann auch noch übernehmen.

Aber erst mal so versuchen: Der Dame schriftlich mitteilen, dass Du den Vertrag als nicht geschlossen ansiehst aus o.g. Gründen. Sollte sie das anders sehen, dann darf sie das schreiben als fristlose Kündigung ansehen. Setze ihr eine Frist zur Überweisung Deines Geldes, ansonsten gehst Du zum Ra.

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