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dekoblume11 hat diese Frage gestellt
Unsere Mieter haben eine ordentliche Nebenkostenabrechnung von uns bekommen, welche unsere Hausverwaltung erstellt hat. Nachdem unsere Mieter diese nicht so hinnahmen, bekamen Sie alle nötigen Kopien. Sie verlangten die Einsichtnahme, bei unserer Hausverwaltung. Diese befindet sich in Fulda , unsere Mieter wohnen in Homberg/Efze. Die Hausverwaltung lehnt eine dortige Einsichtnahme ab, da der Vertrag ja nur zwischen Vermieter und Hausverwaltung besteht. Wir, die Eigentümer wohnen aber ´bei Kaiserslautern ca. 300 km bis Homberg. Nun haben wir die Originalbelege von der Hausverwaltung hier bei uns, aber unsere Mieter wollen nicht zu uns kommen, wir wären verpflichtet es bei denen oder in der Nähe vorzuzeigen. Unsere Mieter zweifeln alles an, haben bisher noch gar nichts nachgezahlt. Wir haben unser möglichstes getan, um Ihnen die Kosten nachzuweisen. Wie können wir weiter vorgehen? Wieviel km darf man einen Mieter zur Einsichtnahme zumuten und was kann ich geltend machen, bisher haben wir alles kostenlos gemacht! Vielen Dank

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung”

forsetis Experte! 30.03.2012 08:16

1. Die Hausverwaltung macht es sich zu einfach. Da die Belege/Rechnungen für diese Betriebskostenabrechnung in Fulda befinden, muss Sie auf Anweisung des Wohnungseigentümers dem Mieter zu den Bürozeiten die Originale zur Einsicht geben.

2. Die Entfernung von 300 km ist garantiert zu groß, um vom Mieter zu verlangen, dass er die Unterlagen bei Ihnen einsehen kann.

3. In diesem Fall hat der Mieter ein Anrecht darauf, dass ihm die Belege in Kopie zugesandt werden, da sich die Verwaltung unerlaubterweise querstellt. Sie wiederum dürfen pro Kopie bis zu 50 Cent in Rechnung stellen, plus des Portos von geschätzten 1,45 €.

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