forsetis 30.03.2012 08:16
1. Die Hausverwaltung macht es sich zu einfach. Da die Belege/Rechnungen für diese Betriebskostenabrechnung in Fulda befinden, muss Sie auf Anweisung des Wohnungseigentümers dem Mieter zu den Bürozeiten die Originale zur Einsicht geben.
2. Die Entfernung von 300 km ist garantiert zu groß, um vom Mieter zu verlangen, dass er die Unterlagen bei Ihnen einsehen kann.
3. In diesem Fall hat der Mieter ein Anrecht darauf, dass ihm die Belege in Kopie zugesandt werden, da sich die Verwaltung unerlaubterweise querstellt. Sie wiederum dürfen pro Kopie bis zu 50 Cent in Rechnung stellen, plus des Portos von geschätzten 1,45 €.