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das sollte helfen:
Keine sinnlosen Bewerbungen
Das Arbeitsamt ist befugt, Arbeitslose zu Eigenbemühungen um eine Arbeitsstelle aufzufordern und Nachweise über die Durchführung solcher Bemühungen zu verlangen. Im Einzelfall muss es aber prüfen, in welchem Umfang konkrete Eigenbemühungen vom Arbeitslosen verlangt werden können. Insbesondere bei Langzeitarbeitslosen entspricht die pauschale Aufforderung, eine große Anzahl von Initiativbewerbungen innerhalb eines kurzen Zeitraums durchzuführen und nachzuweisen, nicht den gesetzlichen Vorgaben. Denn der Arbeitslose kann sich durch diese starren Vorgaben dazu gedrängt fühlen, sinnlose Bewerbungsversuche zu unternehmen.
Sozialgericht Münster, Urteil vom 25. Juni 2003 – S 3 AL 125/01 "
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