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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Alle miteinander,

da ich gerade meine Nebenkostenabrechnung erhalten habe, stellen sich mir grundsätzliche Fragen, auf die mir bisher kein Gesetzestext antworten konnte. Aus diesem Grund mein "Hilfeschrei" auf dieser Plattform.
Ich bewohne mit meiner Familie ein Hinterhaus, zweistöckig. Da das Erdgeschoß naß ist, wurde vertraglich geregelt dass ich nur für die obere Etage meine Miete zu zahlen habe.
Nun erhielt ich aber eine Betriebskostenabrechnung über die gesamte Wohnfläche (Erdgeschoss +1.Etage), ist dies korrekt, hat dazu einer einen Kenntnisstand.
Eine kleine Frage noch zum Abschluß:
Darf Regenwassereinleitung auch auf der Nebenkostenabrechnung erscheinen?

Viele Grüße
Uwe

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung bei Mietminderung”

Gast Experte!

du zahlst Miete und Nebenkosten gemäß Mietvertrag, ganz einfach.
Wenn eine vertragliche Einschränkung auf die erste Etage besteht bezieht sich das natürlich auch auf die Nebenkosten.

Anders könnte es aussehen, wenn der Mietvertrag für beide Etagen abgeschlossen wurde und für die nassen Räume lediglich eine Minderung der Netto-Miete vorgenommen wurde. Dann bleibst du auf den Nebenkosten sitzen.

Bei der Grundsätzlich zulässigen Nebenkostenart "Niederschlagswasser" kommt es darauf an, ob die Umlage dieser Kostenart mit dir vereinbart worden ist. Das kann bereits im Mietvertrag geschehen sein oder sich durch ständige Übung -sprich in den Abrechnungen der letzten Jahre) so ergeben haben.

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