Gast
du zahlst Miete und Nebenkosten gemäß Mietvertrag, ganz einfach.
Wenn eine vertragliche Einschränkung auf die erste Etage besteht bezieht sich das natürlich auch auf die Nebenkosten.
Anders könnte es aussehen, wenn der Mietvertrag für beide Etagen abgeschlossen wurde und für die nassen Räume lediglich eine Minderung der Netto-Miete vorgenommen wurde. Dann bleibst du auf den Nebenkosten sitzen.
Bei der Grundsätzlich zulässigen Nebenkostenart "Niederschlagswasser" kommt es darauf an, ob die Umlage dieser Kostenart mit dir vereinbart worden ist. Das kann bereits im Mietvertrag geschehen sein oder sich durch ständige Übung -sprich in den Abrechnungen der letzten Jahre) so ergeben haben.