Susanne
Nein, wenn der VM den Vertrag hat, werden die Gebühren über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet.
Kosten für leerstehende Wohnungen, auch für die anderen Positionen der Nebenkostenabrechnung, hat der VM zu tragen!!! Der VM muss die beiden leerstehenden Wohnungen in die Abrechnung mit einbringen, als wären sie mit einer Person belegt (für den Personenschlüssel).
Dazu gibt es Urteile bei http://www.relaw.de[/url:34109] unter der Rubrik Urteile/Betriebskosten.
Gast
Danke
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Danke!