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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
unser Vermieter hat einen Kabelvertrag. Diese Kosten für den Kabelanschluss wurden auf alle 5 Mietparteien verteilt. Nun ist es mittlerweile so, dass wir nur noch 3 Mietparteien sind (2 Wohnungen stehen leer) und der Vermieter hat nun die Kabelgebühren auf die übrig gebliebenen 3 Mietparteien verteilt. Somit ist für uns eine drastische Erhöhung der Kosten entstanden.
Ist dies rechtens?
Und müssen wir dies klaglos hinnehmen?
Stichwörter: kabelanschlusskosten

3 Kommentare zu „Kabelanschlusskosten”

Susanne Experte!

Nein, wenn der VM den Vertrag hat, werden die Gebühren über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet.
Kosten für leerstehende Wohnungen, auch für die anderen Positionen der Nebenkostenabrechnung, hat der VM zu tragen!!! Der VM muss die beiden leerstehenden Wohnungen in die Abrechnung mit einbringen, als wären sie mit einer Person belegt (für den Personenschlüssel).
Dazu gibt es Urteile bei http://www.relaw.de[/url:34109] unter der Rubrik Urteile/Betriebskosten.

Gast Experte!

Danke

Gast Experte!

Danke!

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