Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nebenkosten<br />
<br />
In Ihrem Mietvertrag muss genau geregelt sein, welche Nebenkosten Sie tragen. Dies muss auch genau formuliert sein. Nicht ausreichend sind Formulierungen wie "Der Mieter trägt die Nebenkosten", "Nebenkosten einmal jährlich laut Abrechnung", "Der Mieter trägt die Nebenkosten gemäß Deutschem Einheitsmietvertrag neuester Fassung" oder "Der Mieter trägt die Hausgebühren" <br />
<br />
Der Gesetzgeber hat geregelt, was unter die Neben- oder Betriebskosten fallen darf. <br />
<br />
Abrechnen darf der Vermieter folgende Posten: <br />
<br />
Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, wie etwa die Grundsteuer <br />
Kosten der Wasserversorgung (Verbrauch, Grundgebühr, Zählermiete, Aufbereitungsanlage) <br />
Kosten der Entwässerung (Kanalgebühren, Kosten für die private Klär- und Sickergrube) <br />
Betriebskosten der Heizung (verbrauchter Brennstoff, Betrieb, Pflege, Reinigung) <br />
Warmwasserkosten <br />
Kosten eines Personen- oder Lastenaufzugs (Betriebsstrom, Überwachung, Pflege) <br />
Straßenreinigung und Müllabfuhr <br />
Kosten für Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung <br />
Gartenpflege <br />
Beleuchtungskosten <br />
Kosten der Schornsteinreinigung <br />
Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude <br />
Kosten für einen Hausmeister oder Hauswart <br />
Kosten einer Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandkabel (Wartung und Grundgebühr) <br />
Betriebskosten der maschinellen Wascheinrichtungen (Waschmaschine, Schleuder, Trockner) <br />
Nicht abrechnen darf Ihr Vermieter folgende Posten: <br />
<br />
Bankgebühren <br />
Reparaturkosten für den Fahrstuhl <br />
Grunderwerbssteuer <br />
Kosten für den Hausverwalter <br />
Portokosten <br />
Kosten für eine Rechtsschutz- oder Hausratsversicherung des Vermieters <br />
Kosten für Rücklagen <br />
Vermögenssteuer <br />
Reparaturkosten an Einrichtungen der Wasserversorgung <br />
Einmal jährlich muss der Vermieter Ihre Vorauszahlungen auf die Nebenkosten mit Ihnen abrechnen. Dabei sollten folgende Angaben enthalten sein: <br />
<br />
die angefallenen Gesamtkosten einer gemeinschaftlich genutzten Wohnanlage <br />
die davon auf den einzelnen Mieter anfallenden Kosten <br />
der zu Grund gelegte Verteilungsschlüssel <br />
der Abzug der bereits gezahlten (meist monatlichen) Vorauszahlungen. <br />
Diese Abrechnung muss verständlich und nachvollziehbar sein. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Nebenkostenabrechnung haben (weil Sie auf einmal wesentlich mehr als im vergangenem Jahr zahlen müssen), können Sie die Einsicht der Belege verlangen. Ihr Vermieter kann sie Ihnen in seinen Geschäfts- oder Wohnräumen zugänglich machen oder Ihnen per Kopie die Belege zu schicken. Dafür darf er Ihnen dann auch Kosten berechnen (Kopien, Porto). <br />
<br />
Darauf sollten Sie bei Ihrer Nebenkostenabrechnung achten: <br />
<br />
Abrechnungszeitraum: Er muss genau angegeben sein. Sind Sie erst währenddessen eingezogen, müssen Sie auch nicht fürs ganze Jahr zahlen. <br />
<br />
Verteilerschlüssel: Er ist im Mietvertrag festgelegt. Wird nach der Wohnfläche abgerechnet, muss die gesamte Fläche sowohl des Hauses als auch die der Wohnung angegeben sein. Wird nach Personenzahl abgerechnet, muss die Zahl aller im Haus wohnenden Mieter genannt werden. Dieser Verteilerschlüssel kann nur mit Ihrer Zustimmung geändert werden, es sei denn, der Vermieter will auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung umstellen. <br />
<br />
Steuern und Abgaben: Ihr Vermieter kann nur die Grundsteuer geltend machen. Nicht hinein in die Abrechnung gehören: Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer, Einkommenssteuer für Mieteinnahmen, Hypothekengewinnabgabe, Anschluss- und Benutzungsgebühren. <br />
<br />
Abwasser: Kosten für die Beseitigung einer Abflussverstopfung gehören nicht zu den Nebenkosten. <br />
<br />
Fahrstuhl: Reparaturkosten dürfen Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden. Achten Sie darauf, ob Ihr Vermieter einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen hat. Dort sind meist auch die Reparaturkosten mitkalkuliert. Deshalb brauchen Sie als Mieter solche Verträge auch nur anteilig zu bezahlen (meist 50 Prozent). Häufig werden diese Vollwartungsverträge auch für die Heizung abgeschlossen. Prüfen Sie die Wartungskosten. Liegen diese bei mehr als fünf Prozent der Brennstoffkosten, sind eventuell Kosten für Reparaturen mitverrechnet worden. <br />
<br />
Reinigung: Wenn weder Hausmeister noch Mieter dafür verantwortlich sind, dürfen die Kosten umgelegt werden. Die benötigten Putzmittel dürfen Ihnen dabei nicht in Rechnung gestellt werden. <br />
<br />
Gartenpflege: Die Neuanlage eines Gartens oder neue Gehwegplatten dürfen nicht abgerechnet werden. Wenn nur der Vermieter oder nur einige Mieter den Garten nutzen, dürfen die Kosten für die Pflege nicht umgelegt werden. <br />
<br />
Sach- und Haftpflichtversicherung: Nur Gebäude- und Glasversicherungen und die Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug zählen zu den Nebenkosten. Rechtsschutz- oder Hausratsversicherung des Vermieters gehören nicht dazu. <br />
<br />
Hausmeister: Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten müssen die Mieter nicht zahlen. <br />
<br />
Antenne und Kabel: Installations- und Anschlussgebühren sowie Reparaturkosten haben auf Ihrer Betriebskostenabrechnung nichts zu suchen. <br />
<br />
Waschräume: Anschaffungs- und Reparaturkosten sind keine Betriebskosten. Heizkosten für Trockenräume müssen unter den Heizkosten aufgeführt und abgerechnet werden. <br />
<br />
Sonstige Betriebskosten: Wartungskosten für beispielsweise eine Sauna oder ein Schwimmbad dürfen unter sonstige Nebenkosten angerechnet werden. Auch die Heizkosten für Sauna und Schwimmbad dürfen hier auftauchen. Nicht dazu gehören Verwaltungskosten, TÜV-Gebühren, Fassadenreinigung oder die Wartung einer Klingelanlage. <br />
<br />
Tipp<br />
Prüfen Sie, ob vielleicht Kosten - und wenn auch nur versehentlich - doppelt abgerechnet wurden. Kaltwasserverbrauch zum Beispiel sowohl unter Wasserversorgung und Warmwasser, Hausmeisterkosten unter Hauswart und unter Gartenpflege/Hausreinigung, Schornsteinpflege zusätzlich unter den sonstigen Betriebskosten, und die Heizkosten für Trockenräume stehen sowohl unter Waschmaschine als auch unter Heizkosten.<br />
<br />
Stichwörter: nebenkosten

0 Kommentare zu „Nebenkosten !!!”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.