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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

ich habe folgende Frage:
Bei mir im Badezimmer gabe es kürzlich einen Wasserrohrbruch. Jetzt wurden die Leitungen ersetzt, Vermieter zahlt auch also soweit kein Problem. Bei den Rohrverlegearbeiten wurden ziemlich viele Kacheln abgeschlagen

ABER: Vor meinem Einzug gab es wohl schon mal einen Rohrbruch. Seitdem war schon die Front der Badewanne und eine Reihe über der Wanne weiß gefließt. Der Rest des Bades ist hellblau 70er Jahre gekachelt. Die Sorte gibt es wohl nicht mehr.

Wenn jetzt die neu abgeschlagenen Kacheln auch noch weiß ersetzt werden ist die eine Seitenwand des Bades dann ca. bis zur Hälfte weiß und der Rest blau. Und wie gesagt halt die Badewanne (s.o)Irgendwie sieht das langsam blöd aus.

FRAGE: Kann ich vom Vermieter verlangen, daß er das gesamte Bad in einer einheitlichen Fliesenfarbe kachelt und eben dann auch die jetzt noch intakten restlichen Kacheln abschlagen muß ? Das Bad ist auch nicht sehr groß. Kann also nicht die Welt kosten....

Für Antworten wäre ich dankbar.
Gruß
Akkku

4 Kommentare zu „Rohrbruch - verschiedenfarbige Kacheln im Badezimmer”

Susanne Experte!

Verlangen nicht, der Vermieter muss nur ersetzen, was kaputt ist. Ihn mal danach zu fragen kostet aber auch nichts....

tenant61 Experte!

der vermieter ist tatsächlich nicht verpflichtet, nach rohrbruch wieder einheitliche fliesen zu legen. aber manche versicherung akzeptiert m.w. eine vollständige neuverfliesung nach rohrbruch unter bestimmten umständen (z.b. wenn mindestens eine fläche von 1 qm andersfarbig wäre und wenn die andersfarbige fliese nicht eine wand vollflächig verkleidet, sondern gestückelt ist und wenn die optische beeinträchtigung erheblich ist). vielleicht bittest du deinen vermieter mal, bei der versicherung nachzufragen. wie gesagt, manchmal klappt´s.

akkku

Vielen Dank für Eure Antworten.

Den Vermieter fragen...ja..der ist halt ein bißchen knausrig, aber das Argument mit der Versicherung werde ich mal anbringen. Soll er sich mal erkundigen...die Fläche ist DEFINITIV größer als 1 qm.

Danke nochmal
Akkku

tenant61 Experte!

vorsicht! ich möchte nochmal betonen, dass diese voraussetzungen, die ich angeführt habe, nicht generell gelten. die versicherungen handhaben das unterschiedlich. eine nachfrage ist es aber sicher wert.

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