Susanne
Verlangen nicht, der Vermieter muss nur ersetzen, was kaputt ist. Ihn mal danach zu fragen kostet aber auch nichts....
tenant61
der vermieter ist tatsächlich nicht verpflichtet, nach rohrbruch wieder einheitliche fliesen zu legen. aber manche versicherung akzeptiert m.w. eine vollständige neuverfliesung nach rohrbruch unter bestimmten umständen (z.b. wenn mindestens eine fläche von 1 qm andersfarbig wäre und wenn die andersfarbige fliese nicht eine wand vollflächig verkleidet, sondern gestückelt ist und wenn die optische beeinträchtigung erheblich ist). vielleicht bittest du deinen vermieter mal, bei der versicherung nachzufragen. wie gesagt, manchmal klappt´s.
akkku
Vielen Dank für Eure Antworten.
Den Vermieter fragen...ja..der ist halt ein bißchen knausrig, aber das Argument mit der Versicherung werde ich mal anbringen. Soll er sich mal erkundigen...die Fläche ist DEFINITIV größer als 1 qm.
Danke nochmal
Akkku
tenant61
vorsicht! ich möchte nochmal betonen, dass diese voraussetzungen, die ich angeführt habe, nicht generell gelten. die versicherungen handhaben das unterschiedlich. eine nachfrage ist es aber sicher wert.