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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

eine kurze frage....

bin seit 01.06.2003 in der Wohnung und habe bisher noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Mehrere Telefonate waren erfolglos.

Da ich aber mit einer Rückzahlung rechne (single, 160 Euro Nebenkosten ohne Strom) ist meine Frage:

Wann verjährt denn die Rückzahlung falls zuviel bezahlt worden ist?

Für den Vermieter ist die Verjährung z. B. Nebenkostenabrechnung von 2003 bereits in 2005 verjährt soweit ich weiß. Ich meine, wenn ich mehr Nebenkosten gehabt habe, als bereits vorausgezahlt, hat der Vermieter nicht mehr das Recht dieses von mir nachträglich zu verlangen wegen verjährung.

Gilt das für mich nun auch. Also wenn ich nun eine Überzahlung geleistet haben sollte ist diese dann auch verjährt. Habe ich dann auch kein Recht mehr die zuviel bezahlten Vorauszahlungen zurück zu erhalten?

Wie sind hierbei die Fristen und verlängern diese sich, wenn ich den Vermieter bereits einige male daran erinnert habe.

Hoffe es kam rüber was ich meine.

Schon mal herzlichen Dank im voraus.

Grüsse,
Tulu

0 Kommentare zu „nebenkostenabrechnungverjährung”

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