Susanne
Was steht im Mietvertrag? Nebenkostenvorauszahlung oder Nebenkostenpauschale?
Wenn Vorauszahlung, was ist im Mietvertrag vereinbart bezüglich der Positionen der Nebenkosten?
Rosastigger
im Mietvertrag steht abzurechnende Vorauszahlung auf die Betriebskosten gemäß 27 II. Berechnungsverordnung. In dem Schreiben was wir erhalten haben, stehen nur diese Positionen: Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser, Kanalgebühren, Gebäudeversicherung, Straßenreinigung, Schornsteinfeger und Heizkosten.
Susanne
Die aufgeführten Kosten sind korrekt.
Wenn sich die Kosten erhöhen, muss die Nebenkostenpauschale angeglichen werden, damit es nicht zu so hohen Nachzahlungen kommt.
Eine Angleichung kann aber nur aufgrund einer Abrechnung gemacht werden, von Mieter oder Vermieterseite.
Daher ist es wohl eine logische Schlussfolgerung, dass die Nachzahlung für 2005 auch erheblich sein wird, da die Kosten ja nicht gesunken sind.
Um wieviel Prozent sich die Nebenkosten erhöhen, ist doch irrelevant. Das sind die vom Mieter zu zahlenden Postitionen, für die der Vermieter in Vorkasse geht. Worüber soll der Vermieter denn informieren? Dass Strom, Gas und Oel teurer werden?