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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ihr lieben Leute!
Wir wohnen seit 1.11.2002 in einer 70m² Wohnung. Haben nie eine Nebenkostenabr. erhalten.
Die Nebenkosten betrugen 100 €. Jetzt sollen wir für das Jahr 2004, 490€ nachzahlen.
Die Nebenkosten sind monatlich um 40% erhöht worden.
Ist das zulässig?
Haben für 2005 auch nur 100€ monatlich gezahlt. Müssen wir dann 2006 auch wieder knapp 500€ nachzahlen? Muss der Vermieter uns nicht in Kenntnis setzen?
Danke schon mal im Voraus!!!

3 Kommentare zu „Nebenkostenerhöhung/Preisobergrenze?”

Susanne Experte!

Was steht im Mietvertrag? Nebenkostenvorauszahlung oder Nebenkostenpauschale?
Wenn Vorauszahlung, was ist im Mietvertrag vereinbart bezüglich der Positionen der Nebenkosten?

Rosastigger

im Mietvertrag steht abzurechnende Vorauszahlung auf die Betriebskosten gemäß 27 II. Berechnungsverordnung. In dem Schreiben was wir erhalten haben, stehen nur diese Positionen: Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser, Kanalgebühren, Gebäudeversicherung, Straßenreinigung, Schornsteinfeger und Heizkosten.

Susanne Experte!

Die aufgeführten Kosten sind korrekt.
Wenn sich die Kosten erhöhen, muss die Nebenkostenpauschale angeglichen werden, damit es nicht zu so hohen Nachzahlungen kommt.
Eine Angleichung kann aber nur aufgrund einer Abrechnung gemacht werden, von Mieter oder Vermieterseite.
Daher ist es wohl eine logische Schlussfolgerung, dass die Nachzahlung für 2005 auch erheblich sein wird, da die Kosten ja nicht gesunken sind.
Um wieviel Prozent sich die Nebenkosten erhöhen, ist doch irrelevant. Das sind die vom Mieter zu zahlenden Postitionen, für die der Vermieter in Vorkasse geht. Worüber soll der Vermieter denn informieren? Dass Strom, Gas und Oel teurer werden?

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