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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Frage: Mein Vermieter hat mir eine Nebenkostenabrechnung zustellen lassen für den Zeitraum : 01.04.2002-3103.2003; 01.04.2003-31.03.2004, 01.04.2004 - 31.03.2005.
Insgesammt handelt es sich um einen Nachzahlungsbetrag für die 3 Jahre von 884.82€.
Mein Vermieter teite mir in einem Begleitbrief mit, dass er sich "endlich dazu aufgerafft hätte einige Nebenkostenabrechnungen fertigzumachen..."
Die Nebenkosten bestehen aus Verwalterabrechnung Wohnung, Verwalterabrechnung Garage, Grundbesitzabgaben.

Bei dem Wohnhaus handelt es sich um Eigentumswohnungen, die zum Teil weitervermietet sind und von einer Hausverwaltungsfirma betreut werden.

Meine Frage: ist eine derartige Nebenkostennnachforderung rechtmäßig? Muß ich sie also bezahlen? Im übrigen ist der Wohnungsvermieter "Notar" !!
Stichwörter: nebenkostennachzahlungen

1 Kommentar zu „Nebenkostennachzahlungen”

Rano Experte!

Die ersten beiden kannst Du wegen nicht fristgerechter Abrechnung ablehnen, die dritte - falls Du sie erst nach dem 3.April bekommen hast - auch.

Bzgl. der dritten Abrechnung solltest Du nochmal in Dich gehen, ob Du sie nicht vielleicht doch bezahlst.


Obwohl ... lediglich die Grundbesitzabgaben sind umlagefähig ...
Obwohl ... ein Notar hat ja ohnehin die Lizenz zum Gelddrucken ....

Gruß
Ralph

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