Rano
Die ersten beiden kannst Du wegen nicht fristgerechter Abrechnung ablehnen, die dritte - falls Du sie erst nach dem 3.April bekommen hast - auch.
Bzgl. der dritten Abrechnung solltest Du nochmal in Dich gehen, ob Du sie nicht vielleicht doch bezahlst.
Obwohl ... lediglich die Grundbesitzabgaben sind umlagefähig ...
Obwohl ... ein Notar hat ja ohnehin die Lizenz zum Gelddrucken ....
Gruß
Ralph